Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau BAder, welche Richtlinien im Hinblick auf die finanziellen Leistungen gelten für HARTZ IV -Empfänger? (während und nach der Schwangerschaft) Danke für Ihre Antwort
Hallo, Sie meinen, was Sie für Leitungen erhalten? Nach der 12. SSW 17 % Mehrbedarf, Erstlingsausstattúng, evtl. anderes wohngeld. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
danke, das auch. und wie ist es vor und nach der Geburt? (diese 8 Wochen vorher und 6 Wochen danach),also das was man vor dem Erziehungsgeld erhält. Wie, wann und wo muss ich alles beantragen? Liebe Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Namensänderung
- Ausklammern aufgrund Schwangerschaftsbedingterkrankschreibung
- Kündigung in Elternzeit
- Steuerklassenwechsel im Beschäftigungsverbot
- Betriebsübernahme nach Elternzeit
- 2 Elternzeitabschnitte
- Bewerbungsgespräch während des Beschäftigungsverbots
- Beschäftigungsverbot und zuvor angeordneter Überstundenabbau
- Resturlaub, Fehlerfreier Elternzeit Antrag
- Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes