micha0380
Hallo Fr.Bader,ich hoffe Sie können mir etwas meine Sorgen nehmen und mich beraten.Mein Sohn ist nun 21 Wochen alt und ich bin erneut schwanger.Habe 1 Jahr Elternzeit beantragt.Wie verhält es sich in finanzieller Hinsicht wenn mein 2. Kind kommt?? Mutterschaftsgeld,Elterngeld...wie sieht es bei meinem Arbeitgeber aus wegen meiner Stelle??? Lieben Dank.Habe etwas Angst dass mir nichts zusteht und wir nicht über die Runden kommen.
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Nach der neuen Rechtsprechung kann man auch, das ist am vorteilhafte vorteilhaftesten, am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beenden. Dann erhält man nämlich das volle Elterngeld. Liebe Grüsse, NB
micha0380
Meine Elternzeit endet ca. im Februar und das 2. Kind kommt im Mai.Wenn ich Sie richtig verstanden habe muss ich meinen AG ab 3.Monat über meine SS informieren und geniesse weiterhin Kündigungsschutz und muss erneut meine Elternzeit angeben.Mutterschaftsgeld bekomme ich nur von der KK die gesetzlichen 13.- kalendertäglich,also wird nichts mehr aufgestockt bis zu meinem vorherigen Gehalt??Und Elterngeld bekomme ich genauso viel wie jetzt oder ist das auch weniger?? Danke Ihnen
micha0380
Hatte vergessen noch zu erwähnen dass ich von Anfang an ein BV erhalten habe wegen Dämpfen und anderen Gefahren am Arbeitsplatz.
Lina_100
Wenn Sie sowieso ein BV bekommen müssen Sie die EZ doch nicht bis zum Beginn MuSch 2. Kind verlängern. Damit bekommen Sie bis zum MuSch Mutterschaftsgeld wegen des BV und dann auch den AG Zuschuss und EG in voller bisheriger Höhe. Verlängern Sie auf keinen Fall die EZ!
micha0380
Vielen Lieben Dank für Ihre Antworten...hat mir sehr geholfen und habe eine grosse Sorge weniger.Da wird mein AG wenig erfreut darüber sein.War schon über meine 1. SS nicht glücklich.Gibt wieder viel Papierkram,aber da kann mir bestimmt die SS-Beratung der Caritas wieder weiterhelfen und meine Krankenkasse war bis jetzt auch spitze. Herzlichen Dank nochmal....
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