Aotearoa
Sehr geehrte Frau RAin Bader, vorab zum besseren Verständnis einige Daten: vsl. Geburtstermin: 23.12.12 (aktuell bei SSW 16+6) Eintritt in den Mutterschutz: 11.11.12 Dauer Mutterschutz bis 17.02.13 Fragestellung: Ich habe bei meinem AG einen Festvertrag über 10 Stunden. Insgesamt arbeite ich aber 27,75 Std., d.h. 17,75 Std. sind befristet für die Dauer eines Jahres, die restlichen 10 Std. sind wie gesagt unbefristet. Jetzt laufen die befristeten Stunden zum 30.09.12 aus. Mein AG war so kulant, und wird mich bis zum Eintritt in den Mutterschutz weiter mit 27,75 Std. beschäftigen. 1.) Bekomme ich mit dieser Konstellation das "volle" Mutterschaftsgeld? Oder entstehen mir irgendwelche finanziellen Nachteile? 2.) Sollte der Vertrag besser bis zum Ende des Mutterschutzes verlängert werden? Meines Wissens errechnet sich die Höhe des Mutterschaftsgelds ja aus dem Einkommen der letzten 3 Monate vor Eintritt in den Mutterschutz. 3.) Bis zu welchen Datum sollte der Vertrag über die befristeten Stunden verlängert werden, um auf der "sicheren" Seite zu sein? Reicht eine Befristung bis zum Tag VOR Eintritt in den Mutterschutz, also der 10.11.12? Entschuldigung für die vielen Fragen. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich bedanke mich und wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende! Viele Grüße, A.
Hallo, 1. Sie bekommen den Schnitt der letzten 13 Wo vor dem Mutterschutz, eben entsprechend der gearbeiteten Stunden 2. s. 1. 3. Ja Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Alleine Reisen
- Handy Vertrag
- Elternzeit noch nachträglich beantragen als Vater
- Alleiniges ABR Beschluss KiGa
- Beschäftigungsverbot
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?