Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Feiertage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Feiertage

Mitglied inaktiv

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Ist nicht 100% ein rub-Thema, würde mich aber trotzdem interessieren: wenn ich einen Arbeitsvertrag mit einer Firma habe, die in NRW sitzt (Allerheiligen ist dort Feiertag), und die ABteilung, zu der ich gehöre, auch in NRW sitzt, ich aber von zu Hause in Hamburg arbeite, ist dann gestern für mich eigentlich Feiertag gewesen oder nicht? Wie wäre die Rechtslage, wenn in meinem Vertrag "Dienstsitz Hamburg" stünde? Danke im Voraus Ulrike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist das Bundesland, in welchem Sie tatsächlich arbeiten. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo.. Für dich gilt der feiertag oder eben NICJT feiertag so wie deine Firma sitzt. wenn also Bayern Feiertag hat, und man arbeitet in Hessen (ohne feiertag), muss man selbstverständlich arbeiten..oder aber urlaub nehmen *zwinker* Lieben gruss Steffi


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