Mitglied inaktiv
Ist nicht 100% ein rub-Thema, würde mich aber trotzdem interessieren: wenn ich einen Arbeitsvertrag mit einer Firma habe, die in NRW sitzt (Allerheiligen ist dort Feiertag), und die ABteilung, zu der ich gehöre, auch in NRW sitzt, ich aber von zu Hause in Hamburg arbeite, ist dann gestern für mich eigentlich Feiertag gewesen oder nicht? Wie wäre die Rechtslage, wenn in meinem Vertrag "Dienstsitz Hamburg" stünde? Danke im Voraus Ulrike
Hallo, entscheidend ist das Bundesland, in welchem Sie tatsächlich arbeiten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo.. Für dich gilt der feiertag oder eben NICJT feiertag so wie deine Firma sitzt. wenn also Bayern Feiertag hat, und man arbeitet in Hessen (ohne feiertag), muss man selbstverständlich arbeiten..oder aber urlaub nehmen *zwinker* Lieben gruss Steffi
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV