Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Familienzuschlag Stufe2

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Familienzuschlag Stufe2

monstermash312

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Hallo Frau Bader, mein Ex und ich (Beamtin in Teilzeit) haben seit etwa 1,5 Jahren das Wechselmodell mit 50/50 (nicht gerichtlich geregelt). Bislang habe ich das Kindergeld erhalten, aber auch alle Dinge gekauft, die unser Kind benötigte und Kita sowie Krankenversicherung gezahlt Mein Ex fordert nun die Hälfte. Ich habe jetzt die Fixkosten berechnet und werde ihm den bereinigten Betrag überweisen. Er fordert allerdings nun auch die Hälfte meines Familienzuschlags der Stufe 2. Ich bekomme diesen für 2 Kinder. Das erste Kind hat einen anderen Vater. Für das gemeinsame Kind bekomme ich ich nun rund 48€ brutto mehr. Er behauptete, das Geld stünde dem Kind zu und nicht mir. Ich war bislang der Meinung, das mit der Zahlung des FZ St. 2 lediglich eine Art "Fürsorge" des Dienstherrn gemein ist. Und das dieser Betrag dem Beamten zusteht. Ich würde auch diesen Betrag teilen, wenn es tatsächlich dem Kind zusteht. Mein Ex ist selbständig und baut und designt Möbel. Was er monatlich verdient, weiß ich nicht ansatzweise. Zumindest hat er Bekannten erzählt, er hat in der Coronazeit so viele Aufträge, wie nie. Ich arbeite mit 16h momentan so viel, wie ich das mit den Kindern schaffen. Vielen Dank für die Antwort, Alex.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, beim Wechselmodell schuldet jeder dem anderen Unterhalt. Das ist eine komplizierte Rechnung. Der Familienzuschlag steht Ihnen alleine zu. Liebe Grüße NB


Felica

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Dann würde ich dir raten, gehe dringend mal zu einem Anwalt und lasse berechnen wer wie viel zahlen muss. Nur weil ihr Wechselmodel lebt heißt das nämlich nicht das kein Unterhalt fällig ist. Der Vater möchte ja scheinbar das es korrekt zugeht, dann würde ich dieser Bitte doch auch mal entsprechen. Wenn Du nur 16 Stunden arbeitest, der Vater aber selbstständig ist und davon scheinbar auch leben kann, dann dürfte es gut möglich sein das einer von beiden dem anderen Unterhalt für das Kind zahlen muss. Dann könnt ihr auch direkt klären wem welche Gelder in welcher Höhe zustehen und an welchen Kosten man sich beteiligen muss. Vorher würde ich gar nichts zahlen. Und schon mal gar nicht rückwirkend.


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