Mitglied inaktiv
Kann ein Kind, das während eines Scheidungsverfahrens geboren wird, den Namen des leiblichen Vaters annehmen, wenn dieser die Vaterschaft anerkennt und der Noch-Ehemann und die Mutter zustimmen?
Lieber Dirk, das Gesetz geht davon aus, daß ein Kind, das in der Ehe gezeugt ist, auch als ehelich gilt. Deshalb kann die Ehelichkeit erst hinterher angefochten werden. N. Bader
Mitglied inaktiv
Nein, das Kind wird dann den gemeinsamen Familiennamen der Mutter bzw. des "scheidenden Ehegatten" bekommen. Der leibliche Vater kann die Vaterschaft anerkennen und das Kind nach scheidung adoptieren.
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