Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau (Polizistin des Landes NRW) und ich (Lehrer) haben drei Kinder (Emma 9J., Josefine 6J. und Paul 1J.). Leider hatte Josefine am 01.11.2021 einen schweren Unfall mit kochendem Wasser, weshalb sie Verbrennungen dritten Grades an der linken Brust, Schulter und dem Schulterblatt erlitten hat. Nach 18 Tagen in der Kinderklinik und 4 OPs in denen ihr die eigene Kopfhaut transplantiert wurde, geht es Josefine inzwischen den Verhältnissen entsprechend gut. Nichtsdestotrotz sind meine Tochter, sowie meine Frau und ich in psychologischer Behandlung. Unsere Therapeutin hat uns empfohlen eine Familienkur anzustreben, damit wir als Familie auch mal wieder Zeit abseits von Krankenhaus und Praxen haben. Zudem kommt ja noch die Belastung eines einjährigen Kindes dazu. Leider hat die Freie Heilfürsorge uns mittgeteilt, dass eine Familienkur nicht im Leistungskatalog der Freien Heilfürsorge steht und damit nicht übernommen wird. Nun zu meiner Frage: Gibt es irgendwie eine Möglichkeit als Polizistin des Landes NRW eine (Familien)-Kur genehmigt zu bekommen? Vielen Dank für jeden Rat Mit freundlichem Gruß R.
Hallo, mmmm. Mein bester Freund hat Morbus Bechterew, er ist auch Lehrer und macht regelmäßig Kuren. Aber fragen Sie besser bei der Spezialisten für dieses Thema in unserem Kur-Forum: https://www.rund-ums-baby.de/experten/mutter-kind-kurberatung/ Die hat mehr Ahnung und kann seriöser etwas dazu sagen. So ad hoc habe ich dies gefunden: https://www.beihilferecht.de/informationen/infothek/bh_mutter_kind_kuren Josefine wünsche ich alles erdenklich Gute - hoffentlich wird es alles wieder so gut, dass es sie nicht zusehr belastet. Klingt sehr schlimm und ich kann sehr gut verstehen, dass dies alle stark mitnimmt - ich habe gerade eine Gänsehaut. Ganz liebe Grüße NB
KielSprotte
Schrecklich, was der Kleinen passiert ist. Aber eine Kur wäre ja auch eine Art von medizinischer Behandlung / Krankenhaus......wäre es nicht sinnvoller, ihr macht einen Familienurlaub? Es gibt doch tolle Familien-Hotels mit Kinderbetreuung / Animation. Oder Ferien auf dem Bauernhof - also wirklich weit weg von jeglicher Art von med. Betreuung bzw. med. Umfeld....?! Alles Gute.
Pamo
Hallo, bitte lass die privaten Details und auch die Klarnamen von der Redaktion löschen. Wenn eine Kur nicht klappen sollte: Bald sind Sommerferien, da könnt ihr euch alle zusammen eine Auszeit nehmen, Zuhause oder anderswo.
Bone
Als Hinweis, Familienkuren gibt es so gar nicht in Deutschland. Liegt also nicht am Beruf deiner Frau. Ausnahmen sehen die Krankenkassen nur bei schweren Krebserkrankung vor oder Tod des Kindes. Ist zwar kein Trost, aber eine Erklärung. Für Eure Tochter wünsche ich alles Gute und weiterhin schnelle Besserung.
Chantie
Wäre es vielleicht eine Möglichkeit euch aufzuteilen? Jeder beantragt mit einem oder eben zwei Kindern eine Eltern-Kind Kur. Vorher sprecht ihr mit der Klinik und geht dann eben parallel. Fragt doch mal im Expertenforum bei den Kuren. Euch alles gute!
Mitglied inaktiv
Warum man dann nicht einfach in Urlaub fährt, muss man nicht verstehen.
Mitglied inaktiv
Expertenforen Experten Elternforen Foren Logout abmelden Suchen Ursula Schmitz Mutter-Kind-Kuren Ursula Schmitz, Kurberaterin in dieser Beratung suchen Startseite Mutter-Kind-Kurberatung Familienkur zurück zurück Familienkur Guten Abend Eine Frage mein Mann und ich haben unterschiedliche Krankenkassen Wie würde dann bei einer familienkur welche Krankenkasse übernehmen oder wäre es sinnvoll wenn wir in einer wären? Mit freundlichen Grüßen Monja von Monja1389 am 19.04.2022 * beantworten * selbst eine Frage stellen 1 Antwort Re: Familienkur Hallo Monja, bei einer Mutter/Vater-Kind-Kur-Maßnahme handelt es sich um eine Präventions- bzw. Rehabilitationsmaßnahme für Mütter bzw. Väter mit Ihren Kindern. Eine Familienkur, wie Sie es anstreben möchten, ist im Sozialgesetz leider nicht verankert. Auch wenn Sie zwei separate Anträge einreichen, können wir nicht garantieren, dass Sie zusammen fahren können. Meist ist das nicht zu realisieren und Sie werden getrennt voneinander eingebucht. Steht im Expertenforum Kuren
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung