Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Familenrecht

Frage: Familenrecht

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, meine Schwangerschaft habe ich erst im 6.Monat (Sept. 2009) festgegestellt. Ich hatte mich 4 Monate vorher von meinem Freund getrennt. Nach dem Schwangerschaftstest habe ich Ihn sofort informiert, erst kamen noch SMS, dann nur noch Unverschämtheiten. Durch Zufall hörte ich dann noch, dass er rumerzählte, dass ich ja noch Andere "gehabt" hätte. Er leugnete die Vaterschaft. Ich brach daraufhin den Kontakt ab. Daraufhin kam ich mit einem langjährigen Freund zusammen, bei dem ich auch jetzt mit meinem Kind lebe. Der Vater hat sich die ganze Zeit nicht gemeldet und erzähle herum, dass er nicht der Vater wäre. Im Februar kam mein Sohn zur Welt (ich informierte auch da den Erzeuger). Im Mai wurde dann der Vaterschaftstest angeortnet und natürlich ist zweifelsfrei bewiesen, dass ER der Erzeuger ist. Nun mein Problem: Auf einmal steht er vor der Tür (nachdem er fast ein Jahr nichts gemacht hat), auch noch mit seiner neuen Freundin und will das Kind sehen (wenn er schon zahlt, will er auch den Lohn habe ich so das Gefühl). Ich lebe mit meinem neuen Freund als Famile zusammen, er hat das Kind ohne weiteres akzeptiert und uns bei sich aufgenommen. Wir führen ein Familienleben (der Kleine ist auch noch zu jung um den Unterschied zwischen Vater und Erzeuger zu verstehen). Was hat der Erzeuger für Rechte? Muß ich ihn wirklich rein lassen (es ist immerhin nicht meine Wohnung)? Darf er jederzeit herkommen? Kann der Erzeuger sich einfach so in eine nun bestehende Familie einmischen? Für die Verhütung war ich genauso zuständig, aber ich habe mich auch gekümmert und werde nun erst verspätet meine Ausbildung machen können. Er hingegen ist fertig und verdient gutes Geld, will sich auch nicht wirklich kümmern. Ich halte es eher für "Rache" oder aber sich als Vater "sonnen" (warum kommt er sonst mit Freundin, die gar nichts damit zu tun hat). Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Gruß Jule


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenden Sie sich an das JA. Er hat Anspruch darauf, ein Umgangsrecht auszuüben, kann aber nicht einfach vor der Tür stehen. Es müssen Regeln aufgestellt werden. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank, leider hat das JA mir erzählt, dass er genau DAS Recht hat... Bisher war ich eigentlich zufrieden mit den Leuten da...nun ja, mal abwarten. Werde nun den Erzeuger bitten, eine Liste aufzustellen, wie er es sich weiter vorstellt. Dann werden wir darüber reden müssen. Nur bin ich nicht der Meinung, dass die neue Freundin meinen Sohn auch "haben" muß. Das möchte ich meinem Sohn nicht zumuten, alle naselang eine neue Person zu akzetieren, nur weil der Herr sich als Vater präsentieren will. Danke nochmals Jule


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