Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fahrrad und sonstiges im Straßenverkehr

Frage: Fahrrad und sonstiges im Straßenverkehr

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, ab wann darf ein (Klein-)Kind wie am Straßenverkehr teilnehmen? In Begleitung, alleine, auf der Straße, auf dem bürgersteig, mit dem (komplett ausgestatteten) Fahrrad, dem Kettcar, dem Roller, zu Fuß? Im Voraus vielen Dank für Ihre Informationen. LG Anda


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Anda, tun sie nach neuem Gesetz erst ab 10. Ansonsten schauen Sie bitte mal bei haftenhttp://www.polizei-bonn.de/pp/dat_vermischtes/schulweg.htm Gruß, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Anda, haften tun sie nach neuem Gesetz erst ab 10. Ansonsten schauen Sie bitte mal bei http://www.polizei-bonn.de/pp/dat_vermischtes/schulweg.htm Gruß, NB


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