Mom_22
Guten Tag Frau RA Bader 1. Bedarf es für die Fortführung einer Selbständigkeit während Elternzeit einer Zustimmung des Arbeitgebers, wenn es für diese Nebenbeschäftigung bereits eine Erlaubnis schon vor der Schwangerschaft gab? 2. Ist eine Stundenzahl pro Woche mitzuteilen/eine Erlaubnis gesondert einzuholen, wenn diese 30h nicht übersteigt und von der ursprünglichen Anmeldung (18 h) abweicht? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Hallo, 1. Nein 2. Wer will das bei Selbständigkeit prüfen? Der AG wohl kaum. Liebe Grüße NB
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