Mom_22
Guten Tag Frau RA Bader 1. Bedarf es für die Fortführung einer Selbständigkeit während Elternzeit einer Zustimmung des Arbeitgebers, wenn es für diese Nebenbeschäftigung bereits eine Erlaubnis schon vor der Schwangerschaft gab? 2. Ist eine Stundenzahl pro Woche mitzuteilen/eine Erlaubnis gesondert einzuholen, wenn diese 30h nicht übersteigt und von der ursprünglichen Anmeldung (18 h) abweicht? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Hallo, 1. Nein 2. Wer will das bei Selbständigkeit prüfen? Der AG wohl kaum. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren
- Minijob, Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft
- EZ bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Kindern