Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

EZ

Frage: EZ

Christinmrks

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Andere Frage: Wie schon erwähnt endet meine Elternzeit Ende Mai,danach kann ich ja Landeserziehungsgeld für ein halbes Jahr beantragen oder?was bewirkt das letzendlich? Angenommen mein Kind hat ab Januar aber erst einen Kita Platz,wie läuft das dann mit dem halben Jahr ab?bin ja dann längst nicht mehr in ez


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ob Sie Landeserziehungsgeld beantragen können, kann ich pauschal nicht sagen, das hängt vom Bundesland ab. Und da Sie ja augenscheinlich kein Arbeitgeber haben, haben Sie auch keine Elternzeit. und um den letzten Teil zu beantworten, müsste ich wissen, wie alte Kindern ist. Ab dem ersten Geburtstag hat es einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz nach Bedarf. Liebe Grüße NB


drosera

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Hallo, Wie unten schon erklärt, bist du gar nicht in EZ, sondern einfach als Hausfrau daheim. Ab Ende Mai steht deinem Kind ein (Teilzeit-)Betreuungsplatz zu. Fordere diesen bei deiner Wohnortgemeinde schriftlich ein, lass dir den Empfang des Briefes quittieren. Drohe Klage auf Schadensersatz an. Hättest du denn Anspruch auf ALG1, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stündest?


cube

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Da du nach Landeserziehungsgeld fragst, lebst du in Sachsen? Theoretisch wäre es möglich, dieses zu beantragen, wenn du vorerst noch keinen Kita.Platz hast. Die Höhe beträgt aber eben ja nur 150 Euro. Was ist denn mit dem Vater der Kinder? Zahlt er Unterhalt? Zu Guter Letzt wirst du nicht drumherum kommen, dir schnellstmöglich einen Job zu suchen wenn du nicht als vollkommen vom Staat abhängige Mutter deine Kinder großziehen willst.


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