Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

EZ

Frage: EZ

Christinmrks

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Was kann ich genau darunter verstehen,das einen eigentlich 3 Jahre Elternzeit zustehen? Habe nur 1 Jahr beantragt,nach dem möchte ich aber gerne noch 1 zweites Jahr mein Kind selbst betreuen.Was bekomme ich finanziell vom Arbeitsamt?Habe noch ein weiteres Kind(3 Jahre,Kita Kind)zuhause.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bbitte stellen Sie die Frage neu und teilen Sie mal Ihren Status mit. Haben Sie ein Arbeitgeber? Was bekommen Sie vom Arbeitsamt? Grundsätzlich gilt, dass man Arbeitslosengeld 1 nur bekommt, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Liebe Grüße NB


mellomania

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ohne AG hast du keine eltenrzeit. der vater der kinder ist für dich zuständig.! elternzeit ist auch nicht elterngeld! wenn du ein jahr beantragt hast, bei wem? AG? dann müsstest du danach arbeiten. wenn du das aber nicht kannst, stehst du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung und bekommst daher logischerweise kein alg.


mellomania

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die fakten sind immer noch gleich :-)


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