Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, ich hoffe mit meiner Situation auch in Ihr "Fragengebiet" passe: Mein Mann und ich haben uns leider sehr auseinandergelebt und in diser WOche ist die ganze Sache eskaliert (ich erspare Ihnen einfach mal die Details!). Wir haben einen Sohn der im April 3 wird. Ich bin nun soweit um mich von meinem Mann zu trennen und mit meinem Sohn eine Wohnung zu suchen. Wie würde die finanzielle Seite aussehen? Mit meinem AG werd ich, wie`s im Moment leider aussieht!, teilzeitstellenmäßig nicht einig.Er wird mir wohl nur die alten Arbeitsbedingungen anbieten,die ich so nicht annehmen kann.Demzufoge wohl selber kündigen muß und eine Sperre vom Arbeitsamt kassieren werde(denk ich, oder doch nicht???)Kann also voraussichtlich nicht sofort arbeiten. Einen Kigaplatz haben wir ab April sicher!Wie errechnet sich der Unterhalt den mein Mann uns zahlen muß und gibt es außerdem noch eine Möglichkeit Wohngeld(wenn ja,wird das Einkommen und "Vermögen" meines Mannes da mitreingerechnet?) und solche Sachen zu bekommen? Ich hoffe Sie verstehen, wie alles gemeint ist. In meinem Kopf schwirren im MOment soviele Dinge,das ich mit dem Ordnen Schwierigkeiten habe. Sorry! Herzlichen und tausend Dank schon mal für Ihre Antwort! MfG Doris Müller
Hallo, Siew brauchen eine ausführliche Beratung von einem Anwalt vor Ort-schon, um den Unterhalt auszurechnen. Das kostet höchstens 208 EUR. Wenn Sie selbst kein Geld haben, können Sie beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Also dein Mann kann von seinem Netto einkommen Fahrtkosten und den Kindesunterhalt abziehen das sind 227,00 euro du bekommst fürs Kind 192,00 anteiliges Kindergeld wird angerechnet. Dann kann noch der erwerbstätigenbonus in abzug gebracht werden und evtl, vorhandene Kredite. Von dem rest bekommst du 3/7. Beispiel: 2000,00 euro netto - 227,00 Kindergeld - 73,00 Fahrtkosten =1700,00 euro - 1/7 erwerbstätigenbonus = 243,00 euro =1457,00 euro Rest davon 3/7 = 624,00 -7 = 617,00 euro da er dann unter dem Selbstbehalt von 840,00 euro liegen würde. Lass dir beim amtsgericht einen Beratungsschein für den anwalt geben, dann kostet es nur 10 euro Gruss Melanie
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