Eselsecke in der Schule- wichtige Frage dazu

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Eselsecke in der Schule- wichtige Frage dazu

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe dass Sie mir in unserem Fall etwas raten können. Meine Tochter ist 8 und besucht eine 3. Klasse, gehört zu den Klassenbesten und ist nicht verhaltensauffällig, hat durchweg sehr gute Noten, auch im Betragen. Im gestrigen Kunstunterricht hat die Lehrerin sie "in die Ecke" gestellt, ohne vorherige Ermahnung, da sie mit ihrer Sitznachbarin geschwatzt hatte. Diese Erziehungsmaßnahme halte ich von jeher für pädagogisch fragwürdig, in diesem Fall mußte meine Tochter während dieser Zeit aber dringend zur Toilette und meldete sich daher aus ihrer Ecke heraus, um sich die Erlaubnis dafür abzuholen. Eingeschüchtert durch die Demütigung des "in-die-Ecke" stellens traute sie sich nicht, unaufgefordert dieses Anliegen kundzutun oder einfach zur Toilette zu gehen. Sie hat es unter Tränen zurückgehalten und gerade noch bis zur Pause geschafft. Nach ihren Angaben hat sie sich die ganze Zeit hinweg gemeldet, aber die Lehrerin habe sie ignoriert. Ich war sprachlos und wirklich richtig wütend, als mein Kind mir dies berichtet hat, und möchte gegen diese Lehrerin vorgehen. Ich habe ein Gespräch gemeinsam mit der Klassenlehrerin und der Rektorin gewünscht und warte auf einen Termin hierfür, ich möchte aber von vornherein gern wissen, ob ich danach noch andere Möglichkeiten habe gegen das Fehlverhalten dieser Lehrerin vorzugehen. Können Sie mir hierzu etwas raten? Wir leben in Niedersachsen. Herzlichen Dank und viele Grüße!

von fenja2003 am 16.11.2011, 09:45



Antwort auf: Eselsecke in der Schule- wichtige Frage dazu

Hallo, das hat mir eine Mutter aus einer anderen Grundschule auch neulich erzählt. Das ist echt krass. Ich würde mich mal an die Dienstaufsichtsbehörde wenden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2011



Antwort auf: Eselsecke in der Schule- wichtige Frage dazu

Danke! Ich denke das tue ich sofort, ich könnte wirklich fast platzen.

von fenja2003 am 16.11.2011, 09:59



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Würde ich auch!!!

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2011



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Ich habe hierzu eine sehr gute Seite gefunden, vielleicht interessiert Sie das ebenfalls oder Sie geben es weiter: http://www.das-rechtsportal.de/recht/schulrecht/schulstrafen/erziehungsmassnahmen Weiterführend sind auch die möglichen Rechtsmittel erläutert, das hat mir sehr geholfen. Viele Grüße, fenja2003

von fenja2003 am 16.11.2011, 10:57



Antwort auf: Eselsecke in der Schule- wichtige Frage dazu

Hoffentlich brauche ich das nicht auch mal (meine Tochter ist in der ersten Klasse)...wir haben gottseidank eine ganz nette Lehrerin

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2011



Antwort auf: Eselsecke in der Schule- wichtige Frage dazu

Hallo, ich verstehe voll, dass dich das als Mutter total ärgert. Ich finde auch es darf keiner mein Kind bestrafen außer mir selber. Allerdings solltest du dir schon vorher die Schilderung der Lehrerin anhören. Einem erwachsenem Menschen sollte man schon die Möglichkeit geben sich zu verteidigen. Das heißt nicht, dass du deiner Tochter nicht glauben sollst!!! Aber vielleicht ist es sinnvoller, wenn die Lehrerin ersteinmal was dazu sagen darf. Du würdest sicher auch nicht begeistert sein, wenn dich einer beschuldigt und direkt zur Polizei geht. Du hattest nicht einmal die Möglichkeit dich zu erklären. Und die Lehrerin hat dann auch die Möglichkeit sich direkt bei deiner Tochter zu entschuldigen, wenn das nötig ist. Deine Tochter wird noch vermutlich noch länger den Unterricht besuchen und es wäre doch dumm wenn das Verhältniss direkt so kaputt gemacht wird. Das heißt nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss. Nur, dass die Lehrerin doch die Chance haben sollte sich zu erklären, bevor der Richter kommt, oder?

von blauerVogel am 16.11.2011, 14:52



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In die Ecke stellen geht gar nicht und ich bin der Meinung, dass man Kindern beibringen sollte für seine Vorstellungen einzutreten. Auch wenn es mal "unangenehm" werden könnte. So manche Lehrerin (bei mir war es eine Mathelehrerin) wurde nach dem Sonderelternabend wegen Schlusselwerfens die beste und freundlichste Lehrerin die ich hatte. Es hilft, für sein Recht einzustehen!

von shinead am 16.11.2011, 15:19



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Aber natürlich höre ich mir die Darstellung der Lehrerin erst einmal an, keine Frage. Nichtsdestotrotz hat sie sich damit einen Fehlgriff geleistet, den nichts rechtfertigen kann. Lehrer erwarten absolut zurecht Respekt von ihren Schülern! Das steht absolut nicht zur Diskussion und ich bin weiß Gott kein Freund der Kuschelpädagogik, aber wer Respekt fordert muß auch Respekt entgegenbringen. In diesem Fall hat die Dame (wieder: ganz egal, was der Anlaß war!) nicht nur ihre Kompetenz überschritten, sondern mein Kind gedemütigt und entwürdigt. Dies widerspricht dem Grundgesetz und ist absolut inakzeptabel. Eine ausgebildete Pädagogin müßte in der Lage sein, eine solche Situation angemessen zu regeln, ohne auf Erziehungsmethoden aus den 1950er Jahren zurückgreifen zu müssen. Das, denke ich, kann man zurecht erwarten. Diese Aktion war einfach nur eine selten dämliche, völlig überflüssige Demonstration ihrer Überlegenheit und hat NULL Lerneffekt für die Kinder und ein echtes Armutszeugnis für diese sogenannte Pädagogin.Kinder lernen aus Erfolgen und Einsichten, nicht aus Demütigungen. Dass Gewalt in der Bildung und Erziehung von Kindern nichts zu suchen hat, darüber sollte man sich einig sein. Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt, dazu gehören neben dem Verzicht auf körperliche Gewalt auch der Verzicht auf psychischen Druck, auf Demütigung, Auslachen, öffentliches Bloßstellen, usw...das Beispiel meiner Tochter gehört ebenfalls dazu. Die Lehrerin wird die Gelegenheit bekommen, sich mir gegenüber zu erklären. Ich habe aber keinen Zweifel an der Darstellung meiner Tochter. Wir reden hier ja nicht über ein Problemkind aus einem schwierigen Berliner Bezirk, sondern um ein gut erzogenes unauffälliges Kind, dessen Betragen in 2,5 Schuljahren noch nie Anlaß zu Tadel gegeben hat. Grüße!

von fenja2003 am 16.11.2011, 16:30



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Nein, das meine ich ja auch gar nicht. Ich finde es nur fair bevor man die Lehrerin irgendwie "anzeigt" ihr mal die Möglichkeit gibt sich zu äußern. Mehr nicht. Stell dir mal vor du hast Probleme mit deinem Nachbarn. Bevor der zur Polizei rennt, weil z.B. du angeblich zu laut bist, wäre es dir doch auch recht, er würde persönlich zu dir kommen. Dann kannst du z.B. erklären, dass du heute eine Feier hast und das ne Ausnahme ist. Das hat ja nix damit zu tun, dass man sich irgendwie duckt. Aber man sollte doch immer erst beide Seiten hören bevor man irgendwie weitere Schritte geht.

von blauerVogel am 16.11.2011, 19:36



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Da hast Du zwar durchaus Recht, aber ich sehe den Zusammenhang zu meinem Problem ehrlich gesagt nicht. Das würde voraussetzen, dass mein Kind lügt, denn eine Rechtfertigung für ihr Handeln gibt es in keinem Fall. Sicher, sie soll sich dazu äußern, umso mehr Futter habe ich für eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Grüße!

von fenja2003 am 17.11.2011, 14:16



Antwort auf: Eselsecke in der Schule- wichtige Frage dazu

Hm. Bisher ist noch NIE etwas vorgefallen, dein Kind hatte noch NIE Probleme, diese Lehrerin ist dir noch NIE negativ aufgefallen? Und nun gab es einen (zugegebnermaßen unglücklichen Vorfall) und du WILLST gar keine Entschuldigung oder Erklärung akzeptieren und hoffst nur, dass du "noch mehr Futter für eine Dienstaufsichtsbeschwerde" dabei bekommst? Damit bist du wirklich KEINEN DEUT besser, als die Lehrerin. Was bin ich froh, dass ich dich nicht im RL kenne (hoffe ich!). Bist du fehlerlos? Verlierst du nie die Nerven? Ja, sie hat einen Fehler gemacht. Vielleicht ist sie so reflektiert, dass sie es zugesteht und sich entschuldigt und du willst sie auch noch dafür in die Pfanne hauen? Unfassbar...

von momworking am 17.11.2011, 19:09



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Unfassbar finde ich eher Deine Haltung bei diesem Vorfall... wenn jemand am Arbeitsplatz ein so krasses Fehlverhalten zeigt muß das aktenkundig gemacht werden, um weiteren Schaden zu verhüten! Nichts anderes soll eine Dienstaufsichtsbeschwerde bewirken. Wenn sie noch jahrelange so weitermacht (und mittlerweile weiß ich, dass das KEIN Einzelfall war!) und niemand beschwert sich kann sie sich doch immer darauf berufen, dass es ihr niemals zum Vorwurf gemacht wurde. Nein, eine Entschuldigung genügt mir nicht. Wenn jemand seinen Job so schlecht machen darf möchte ich nicht wissen, wo Du da eine Grenze zu ziehen gedenkst... diskutiere das doch mal mit Menschen, denen Schlamperei im Job erheblichen Schaden zugefügt hat. Deine Antwort empfinde ich als weltfremd und naiv! Vielleicht bist Du auch im Job völlig überfordert und rechtfertigst daher diesen Vorfall? Das macht wirklich den Anschein, als sei dem so. Ich mache sicher auch Fehler, aber ich verstoße dabei nicht gegen das Grundgesetz. Hier geht es um KINDER, die den Erziehungsmitteln einer unfähigen Pädagogin hilflos ausgeliefert sind. Wohin soll das denn führen? Wenn ich jetzt die Klappe halte, das bagatellisiere und sie damit in dem Glauben lasse, ihr Verhalten sei korrekt.... meinst Du die Einsicht trifft sie von allein? Du scheinst dafür ja Verständnis zu haben, aber ich möchte meine Kinder vor so etwas schützen. Wie Du das hältst soll mir egal sein... aber bedauerlich ist es in jedem Fall! Ich werde darüber auch nicht mehr mit jemandem diskutieren, der so etwas als "unglücklichen Vorfall" bezeichnet, das ist genauso dämlich und beschränkt wie das Verhalten der Lehrerin. Klar kann sie sich entschuldigen, von mir aus, aber ändern wird es nichts für mich. So etwas darf einer ausgebildeten Pädagogin nicht passieren, für vieles andere habe ich wirklich Verständnis, denn ICH hätte gar nicht erst die Nerven für diesen Job. Ich bewundere jeden Lehrer, der diesen Job mit Leidenschaft und Ehrgeiz und Freude ausübt. Deswegen habe ich mir einen ausgesucht, den zu bewältigen ich in der Lage bin. Basta!

von fenja2003 am 18.11.2011, 11:27



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