Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungszeitverlängerung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungszeitverlängerung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Sie lautete: Ich habe 2 1/2 Jahre Elternzeit beantragt. Danach gehe ich wieder arbeiten. Kann ich das restliche halbe Jahr noch nachträglich nehmen und verlängern? Sie schrieben:Hallo, eine Verlägerung ist nicht möglich, aber ein neuer Antrag. Muß der Arbeitgeber zustimmen oder kann er mir die restliche Zeit verweigern? Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei einem neuen Antrag kann er nicht verweigern, bei der Verlängerung schon. Gruß, NB


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