Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe die Erziehumgszeit für die ersten zwei Jahre festgelegt, d.h. bis zum September diesen Jahres.Jetzt würde ich gerne noch ein Jahr zuhause bleiben wann muß ich das meinem Arbeitgeber mitteilen ? Danke schonmal im voraus für die Antwort. Liebe Grüße Tina
Hallo, eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Du mußt es 8 Wochen vorher schriftlich einreichen! Allerdings kann der AG die Verlängerung verweigern wenn es nicht vorher abgesprochen war!
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing?
- Rückzahlung Fachweiterbildung
- Elterngeld beim zweiten Kind
- Elterngeld beim 2. Kind – wie wird berechnet, wenn ich nach aktueller Elternzeit in Teilzeit arbeite?
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?
- Arbeitsvertrag endet vor dem Mutterschutz
- Aufenthaltsbestimmungsrecht