Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungszeitverlängerung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungszeitverlängerung

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich habe die Erziehumgszeit für die ersten zwei Jahre festgelegt, d.h. bis zum September diesen Jahres.Jetzt würde ich gerne noch ein Jahr zuhause bleiben wann muß ich das meinem Arbeitgeber mitteilen ? Danke schonmal im voraus für die Antwort. Liebe Grüße Tina


Mitglied inaktiv

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Du mußt es 8 Wochen vorher schriftlich einreichen! Allerdings kann der AG die Verlängerung verweigern wenn es nicht vorher abgesprochen war!


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