oktobermami
Sehr geehrte Fr.Bader, folgendes Problem möchte ich aufführen! Ich habe bei meinen AG die Elternzeit eingereicht insgesamt 13 Monate (1 Monat splitte ich), das dumme ist leider erst in der 3.Lebenswoche! Jetzt weiß ich das es spätestens 1 Woche nach Geburt eingereicht werden muß! Ich hatte am Anfang der Schwangerschaft mit meinen AG mündlich über Teilzeit gesprochen, aber ihn wenn ich jetzt nachdenke nicht wirklich abgesagt! Ich möchte aber jetzt die 13 Monate voll für mein Kind da sein! Habe ich jetzt ein Recht auf meinen Erziehungsurlaub? Ich h abe am Dienstag ein Termin mit Ihm! Er sagte das es jetzt tierische Probleme mit meiner Vorstellung gibt! Aber es ist doch letztendlich meine Entscheidung wie ich mir das lege, oder? Und wie ist das mit den Versäumnis, ich habe echt Angst, weiß ja auch nicht wohin mit meinen Kind, da ich ja auch voll stille!!!
Hallo, Sie haben Anspruch auf EZ 7 Wo. nach Antragstellung. Er kann also verlangen, dass Sie zwischendrin arbeiten gehen. Ihnen stünden dann 60 min Freizeit zum Stillen pro Arbeitstag zu Liebe Grüsse, NB
blauerVogel
Hallo, also ich denke wenn du ganz dolle Pech hast, wirst du 2 Wochen arbeiten arbeiten müssen zwischen Mutterschutz und Elternzeit. Aber warum sollte dein Chef das wollen? Bringt ihm ja fast gar nix. Und vielleicht kannst du in dieser Zeit sonst einfach Urlaub nehmen. Ggf auch unbezahlten oder vielleicht geht es dir bis dahin eh noch nicht so gut, dass dein Arzt dich auch einfach 2 Wochen krank schreibt. Elternzeit kannst du nehmen wie du willst. Da kann dein Chef sich ärgern wie er will.....
oktobermami
Ich habe keine Ahnung was er erreichen will, oder ob er mir ein schlechtes Gewissen machen will! Mit den krankschreiben ist sehr schwierig, da er sowohl mein Chef wie auch mein AG ist!
blauerVogel
Naja mein Chef ist auch mein Arbeitgeber. Aber wenn du krank bist, bist du krank. Da kann kein Chef was machen......
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