Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub zu Ende-Mutterschutz erst drei Wochen später

Frage: Erziehungsurlaub zu Ende-Mutterschutz erst drei Wochen später

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Anfang September endet mein 3-jähriger Erziehungsurlaub, mein Chef hat mir bereits gesagt, das eigentlich nicht soviel Arbeit da ist, als das ich wieder voll einsteigen könnte. Er hat mir lediglich die Möglichkeit geboten, weiterhin als 325€-Aushilfe, sozialversicherungsfrei, zu arbeiten, wie ich es im gesamten Erziehungsurlaub gemacht habe. Bis mein Mutterschutzurlaub dann wieder anfängt, sind es aber knapp drei Wochen, wovon ich eventuell noch 5 Tage Urlaub abziehen könnte. Das heißt also, das ich erneuten Anspruch auf Mutterschutz und Erziehungsurlaub verlieren würde. Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt? Ich habe schon an unbezahlten Urlaub für die drei Wochen gedacht, aber würde das überhaupt gehen und ob da mein Chef mitspielt? Finanziell wäre es dann ja kein Nachteil für ihn. Aber wie wäre die rechtliche Situation??? Vielleit können Sie mir einen Rat geben? Viele Grüße Sandy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sandy, Sie haben gemäß dem Bundeserziehungsgeldgesetz einen Anspruch auf Ihren alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Da Sie wohl wieder ss sind, besteht besonderer Kü-Schutz, er muss Ihnen also Arbeit anbieten oder zumindes Gehalt bezahlen. Lassen Sie sich bloss nicht abwimmeln oder unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag! Sie haben dann keinen EU mehr und werden wahrscheinlich auch nicht als arbeitslos anerkannt werden. ALso: wenn er sich weigert, schalten Sie das zuständige Gewerbeaufsichtsamt ein (wenn es das bei Ihnen nicht gibt, melden Sie sich noch mal und nennen das BuLand). Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Der ist ja niedlich. Es geht nicht darum, daß er Dir Arbeit ANBIETEN kann oder darf, Du hast ein RECHT auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz wie vor dem EU. Und da Du offensichtlich wieder schwanger bist, bist Du noch dazu unkündbar. Er kann Dir also nicht freundlicherweise ein bißchen Arbeit anbieten, er hat Dich auf der gleichen Basis wie vor dem EU wieder einzustellen, Punktum. Schlimmstenfalls sitzt Du halt drei Wochen am Schreibtisch und drehst Däumchen ;-). Also: 1. Er KANN Dir nicht kündigen. 2. Du solltest nicht kündigen, sonst verlierst Du alle Ansprüche. 3. Dir steht erneut volles MuSchuGeld und voller EU zu, außerdem die Urlaubstage für die drei Wochen, in denen Du wieder arbeitest, und den MuSchu. LG, Elisabeth.


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