Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeldkürzung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Erziehungsgeldkürzung?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich bin jetzt in der 28. SSW und seit der 26. SSW krankgeschrieben. Die Krankschreibung wird auch sicherlich bis zum Mutterschutz erfolgen (wg Rückenbeschwerden). Die erste Krankschreibung ab der 26. SSW war wg Grippe.Die Krankschreibung wurde nun in der 28. Woche verlängert (bis 30 SSW) auch wieder mit der gleichen Diagnose, aber die Grippe ist vorbei und die Krankschreibung müßte eigentlich wg Rückenbeschwerden ausgestellt sein. Wenn ich bis zum Mutterschutz krankgeschrieben werde, wie muß die Diagnose auf dem Krankenschein lauten, um evtuellen Kürzungen des Elterngeldes aus dem Weg zu gehen. Habe hier im Forum gelesen, dass das Krankengeld für die Berechnung nicht mit einbezogen wird, sondern die Berechnung des Elterngeldes dann auf den jeweiligen Zeitraum zurückgesetzt berechnet wird? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das weiß doch der Arzt! Die Krankschreibung muss im Zusammenhang mit der SS stehen, Grippe würde also nicht dazu gehören Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.