Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin jetzt in der 28. SSW und seit der 26. SSW krankgeschrieben. Die Krankschreibung wird auch sicherlich bis zum Mutterschutz erfolgen (wg Rückenbeschwerden). Die erste Krankschreibung ab der 26. SSW war wg Grippe.Die Krankschreibung wurde nun in der 28. Woche verlängert (bis 30 SSW) auch wieder mit der gleichen Diagnose, aber die Grippe ist vorbei und die Krankschreibung müßte eigentlich wg Rückenbeschwerden ausgestellt sein. Wenn ich bis zum Mutterschutz krankgeschrieben werde, wie muß die Diagnose auf dem Krankenschein lauten, um evtuellen Kürzungen des Elterngeldes aus dem Weg zu gehen. Habe hier im Forum gelesen, dass das Krankengeld für die Berechnung nicht mit einbezogen wird, sondern die Berechnung des Elterngeldes dann auf den jeweiligen Zeitraum zurückgesetzt berechnet wird? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, das weiß doch der Arzt! Die Krankschreibung muss im Zusammenhang mit der SS stehen, Grippe würde also nicht dazu gehören Liebe Grüsse, NB
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