Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Erziehungsgeld bei getrenntem Wohnsitz von Ehepartnern. Mein Mann arbeitet demnächst in Zürich, ich in Köln, an der Wochenenden pendeln wir. Nun habe ich gehört, daß für die Berechnung von Erziehungsgeld unsere beide Einkommen addiert und nur eine Pauschale davon abgezogen wird. So lägen wir weit über der Beziehungsgrenze. Da aber das gesamte Einkommen meines Mannes für die doppelte Haushaltsführung, das Pendeln und die erhöhten Telefonrechnungen draufgehen wird, muß ich von meinem Einkommen nicht nur alleine wirtschaften, sondern auch noch meinen Mann unterstützen (natürlich ist das keine Dauerlösung sondern eher eine Investition in die Zukunft, damit er nach langer Arbeitslosigkeit wieder beruflich Fuß fassen kann). Das muß doch in den Berechnungen irgendwo Berücksichtigung finden, oder nicht? So werden wir ja noch viel schlechter gestellt, als ob wir unverheiratet wären. Dann würde ich als alleinerziehend gelten und nur mein Einkommen würde berücksichtigt. Widerspricht es nicht dem Gesetz zum besonderen Schutz der Familie, Paare in der Ehe schlechter zu stellen als Unverheiratete?.
Hallo, schauen Sie bitte erst mal bei: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
das habe ich natürlich schon gemacht, aber der dort angegebene Höchstbetrag für Pauschalen umfaßt noch nicht einmal 1 Zehntel der tatsächlich auf uns zukommenden Kosten; zumal wir diese ja im aktuellen Jahr hätten, und nicht im vergangenen Jahr. Außerdem verstehe ich auch nicht, warum man das Einkommen des Vorjahres als Grundlage nimmt, da es doch gerade der SINN des Erziehungsgeldes ist, den Ausfall (!)von Einkommen leichter zu verschmerzen. Es ist doch deshalb vollkommen klar, daß JEDES Paar, wenn es Erziehungsgeld in Anspruch nehmen will,eben deshalb sehr viel weniger verdient als vorher.
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