Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeldantrag!

Frage: Erziehungsgeldantrag!

Mitglied inaktiv

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Muß ich beim Erziehungsgeldantrag einen 325er Nebenjob angeben ? Wenn ja wird das auf das Erziehungsgeld angerechnet ? Muß ich auch eine Verdienstbescheinigung vorlegen ? Wäre nett über diese Fragen auskunft von Ihnen zu bekommen. MFG Babyone2002


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Angeben muß man es, angerechnet wird es nicht 2.Die Berechnung von EG erfolgt folgenderweise: Zuerst wird das Brutto ermittelt, also alle einkommenssteuerrelevanten Einnahmen addiert. Wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, werden vom Bruttolohn die Werbungskosten abgezogen. Schulden und negative Einkünfte zählen nicht mit. Danach wird ein Pauschbetrag iHv 27 % abgezogen (außerdem weitere Abzüge für Unterhaltsleistungen an behinderte Kinder oder solche, die nicht in der Fam. leben). Es müssen Bescheinigungen vorgelegt werden. Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Gruß, NB


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