Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hoffe sehr, daß sie mir in diesem Fall weiterhelfen können. Ich beziehe Sozialhilfe und bekomme 600 DM erziehungsgeld. Nun hat mir das Sozialamt mitgeteilt, das das Erziehungsgeld nur bis zu dem Schonvermögen von 3000 DM (ich und mein Kind) frei ist und wenn ich mehr gespart habe, es als Einkommen angerechnet wird. Kann das sein ? Mir wurde von anderer Stelle gesagt, ich könne mein ganzes Erziehunggeld sparen, solange ich Erz.Urlaub habe und es wird nicht angerechnet. (Selbst wenn es z.B. 18 Monatex600 DM = 10.800 DM sind) Nach Ablauf des Erz.Urlaubes wird dann erst das Geld als Einkommen angerechntet wenn es den Freibetrag(Schonvermögen) von 3.000 DM übersteigt. (Bis dahin sollte ich den übersteigenden Betrag allerdings ausgegeben haben) Welche Aussage stimmt nun? Bin nun etwas verwirrt, und ich habe das Gefühl ich muß dieses Geld unbedingt ausgeben, damit es nicht als Einkommen angerechnet wird.
Liebe Gela, In § 88 Abs. 2 BSHG werden eine Reihe von Vermögensgegenständen aufgeführt, von deren Einsatz oder Verwertung die Sozialhilfe nicht abhängig gemacht werden darf: Ausgenommen bleiben danach Vermögen, - das aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage oder zur Gründung eines Hausstandes gewährt wird, ....... - kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte. Was "kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte" i.S. des §§ 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG sind, wird in der Verordnung zur Durchführung des § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes vom 11.02.1988 näher bestimmt: Z. Zt. für den Hilfesuchenden DM 2.500, für den nicht getrennt lebenden Ehegatten weitere DM 1,200.--, zuzüglich DM 500.-- für jede Person, die vom Hilfesuchenden oder seinem Ehegatten überwiegend unterhalten wird. Bei Ihnen gilt die erstgenannte Ausnahme für Erspartes aus anrechnungsfreiem Einkommen (z.B. Erziehungsgeld). Die AUskunft, Sie müssen sich das Einkommen anrechnen lassen, ist demnach falsch. Gruß, NB
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