Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungs-zeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungs-zeit

Mitglied inaktiv

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Es geht mir bei meiner Frage nur im die drei Jahre Elternzeit, nicht um das Elterngeld. Da wir beide noch Weiterbildungen machen wollen, die auch manchmal nur ein paar Monate dauern, würden wir abwechselnd zu Hause bleiben wollen: gibt es eine Regelung, wie oft man die Elternzeit abwechseln kann? Kann man beliebig oft wechseln, also ich ein halbes Jahr, er ein halbes, wieder ich, ... bis das Kind drei ist? Also alle paar Monate oder kann man nicht beliebig oft wechseln? Die Info konnt ich noch nirgends finden, immer nur übers Elterngeld. Und: besteht generell ein gesetzlicher Anspruch auf Genehmigung der Elternzeit, kann also der Arbeitgeber beiden diese bis zum dritten Lebensjahr nicht verweigern, auch nicht aus betrieblichen Notfällen?Danke


Mitglied inaktiv

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Verweigern kann er die Elternzeit nicht, allerdings müsst ihr ja eine bestimmte Zeit beantragen. Wenn ihr erstmal nur 1Jahr nehmt und dann verlängern wollt, dann braucht ihr die Zustimmung des Arbeitgebers.


Mitglied inaktiv

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Hallo, § 16 BEEG sagt ganz klar: Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html Viele Grüße Désirée


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