Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader wir erhalten, im 2.Lj. unserer Tochter Erzgeld in Höhe vn 400DM. Nun, da wir mittlerweile geheiratet haben, das Geld aber vorher genehmigt wurde, habe ich jetzt Angst, dass wir das Geld zurückzahlen müssen. Kann das sein? Durch die Heirat erhalten wir ja nun mehr Nettoeinnahmen... Danke
Liebe Anita, solche Änderungen müssen sofort angegeben werden. Zum einen muß man sonst uU das Geld zurückzahlen, zum andern kann man von der EG-Stelle wegen Betruges angezeigt werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Habt ihr es denn gleich gemeldet? Dann wird es verrechnet. Ich habe jemanden im Bekanntenkreis die auch geheiratet haben, und es aber erst angegeben haben als sie für das nächste Jahr Erziehungsgeld beantragt haben. Sie mußten alles zurückzahlen, weil sie über den Grenzen lagen.
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