Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader Ich habe eine Frage: Wir bekommen einen Teil Sozialhilfe da mein Mann noch in der Ausbildung ist.Ich erwarte mein zweites Kind. Meine Frage: Gibt es gesetzlich einen Betrag den ich von der Sozialhilfe bekomme zur Erstaustattung? Mfg
Liebe Nadine, Wenn Sie bereits Sozialhilfe erhalten, wird Ihre Hilfe zum Lebensunterhalt ab der 12. Schwangerschaftswoche erhöht. Zudem können Sie eine Beihilfe für Umstandskleidung beantragen. Den einmaligen Zuschuss zum Kauf von Schwangerschaftsbekleidung können Sie bei Ihrer zuständigen Außenstelle auch beantragen, wenn Sie keine Sozialhilfe bekommen, aber trotzdem nur über ein niedriges Einkommen verfügen. Für das Baby können Sie eine Beihilfe zum Kauf der Babyausstattung erhalten. Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung von laufender oder einmaliger Hilfe zum Lebensunterhalt vorliegen, können Sie beim Sozialamt die Übernahme der Kosten für eine Babyerstausstattung beantragen. Derzeit wird ein Betrag von bis zu 695,36 € gewährt, der für die Anschaffung eines Kinderwagens, eines Kinderbettes mit Zubehör und der Babyausstattung für das erste Lebensjahr nötig ist. Ansonsten fragen Sie bitte am Sozialamt, ob man noch mehr erhält. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Und wo ist die Ausstattung vom ersten Kind geblieben?