Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneute SSW

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erneute SSW

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader! Arbeite seit Nov 2008 wieder halbtags und bin nun erneut schwanger (Mutterschutz beginnt im Januar 2010). Hat man nun den gleichen Kündigungsschutz wie bei der ersten SS? Muss man dem AG die SS sofort melden (bin in der 8. Wo und wollte erst die kritischen 12 Wo abwarten)? Was passiert bei einer Kündigung bevor die SS bekanntgegeben wurde? Liebe Grüße, Petra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, man hat Kü-Schutz 2. Es geschieht nichts, wenn man es nicht gleich mitteilt Liebe Grüsse, NB


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