Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneut schulische Ausbildung

Frage: Erneut schulische Ausbildung

crazysunshine

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Hallo frau bader, ich hatte letztens schon mal gefragt was mir zusteht.. also für bafög verdienen meine eltern zu viel. also müssten meine eltern ja für die schulische ausbildung (400 euro monatlich) und auch für mein leben aufkommen? müssten sie für meinen sohn auch aufkommen? oder stände mir da weiter H4 zu? Kindergeldzuschlag oder Wohngeld oder ähnliches? Liebe grüße Svenja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, primär pflichtig ist der KV für Sie u das Kind. Die Eltern nur, wenn Sie schnurgerade eine Ausbildung durchziehen u zwischendrin nichts abgebrochen haben bzw arbeitsslos waren Liebe Grüsse NB


Sternenschnuppe

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Kindergeldzuschlag gibt es nur wenn Du keinen Unterhalt bekommst, ansonsten ist der Bedarf des Kindes gedeckt, auch mit UHV.


crazysunshine

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okay, dann streiche ich das schon mal von der liste...


Sternenschnuppe

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Meine Recherchen haben damals ergeben, dass man sich so eine Ausbildung leisten können muss. Klar, Eltern ihren Unterhalt und zusätzlich Nebenjobs, aber wie mit Kind ? Hast Du schon einen erlernten Beruf ? Wenn nein greift vielleicht ein Bildungsgutschein, den bekomme ich nun. Sprich : 2 Jahre ALG1 plus Zuschuss für Kinderbetreuung. Ist aber eine kaufmännische Ausbildung.


crazysunshine

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an einen bildungsgutschein hatte ich auch schon gedacht.. aber die ausbildungsstätte arbeitet damit nicht zusammen.. weil in einer anderen form kann man den ja nicht einlösen oder? nein ich habe noch keine ausbildung.. leisten könnten sich meine eltern das... und die sind auch bereit das zu machen, haben sie mir von vorn herein gesagt.. nur wüsste ich halt gerne ob sie auch für meinen sohn aufkommen müssen, oder ob ich dafür weiter unterstützung bekomme... und natürlich auch ob es noch möglichkeiten gibt, weil ich denen ja schon nicht sooo dolle auf der tasche liegen will... Liebe grüße


Mitglied inaktiv

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Ähmm, ich bin mir nicht so sicher das das Einkommen Deiner Eltern noch relevant ist. In erster Linie ist Dir gegenüber nämlich der Kindsvater unterhaltspflichtig, zumindestens die ersten 3 Jahre. Da du zudem ein Kind hast, kann es auch da sein das das als Ausnahmeregelung zählt. Schau mal hier: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/11.php Ganz wichtig, mach dringend einen Termin beim Jugendamt, die können dich genauer und individueller beraten. Dazu können sie dir auch sagen welche sonstigen Möglichkeiten wie Kinderzuschläge, Kinderbetreuung usw du hast. Und zu verlieren hast du nicht wirklich was.


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