Mitglied inaktiv
Da ich wegen großer Probleme in der SS bereits seit Mai fortlaufend krankgeschrieben bin, konnte ich von meinem Jahresurlaub nur 3 Tage nehmen. Mein ET ist der 17.9. und am 6.8. beginnt mein MuSchu. Der verbleibende Erholungsurlaub bleibt ja bestehen und kann entweder nach dem EU genommen werden, oder ausgezahlt werden. Meine Frage ist nun, ob ich auch die Möglichkeit habe den Urlaub anschließend an meinen MuSchu zu nehmen und erst dann in EU zu gehen, oder kann mein Arbeitgeber mir das verweigern? Vielen Dank für Ihre Antwort Sonja
Liebe Sonja, der EU schließt sich an die Schutzfristen an. N. Bader
Mitglied inaktiv
... ich habe meinen Erholungsurlaub (war auch krankgeschrieben in der SS)zwischen MuSchu und EU genommen. Ob ein Rechtsanspruch besteht, weiß ich allerdings nicht. Liebe Grüße AnjaG
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