Marina01
Liebe Frau Bader, ich habe letztes Jahr im Dezember 2015 meine Tochter geboren. Anschliessend nach dem Mutterschutz ( bis Februar) habe ich gleich Elternzeit genommen ,die bis Dezember 2016 beantragt wurde. Danach scheide ich aufgrund Eigenkündigung aus dem öffentlichen Dienst aus.am 1.12. bin ich allerdings noch im ruhenden Angestelltenverhältnis. Meine Frage ist, ob ich für die 2 Monate, in denen ich im Mutterschutz war anteilig die SSZ erhalte? Aus dem TVÖD werde ich nicht wirklich schlau. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, Sparkassensonderzahlung? Das ist so speziell, das kann ich hier nicht beantworten. Liebe Grüße NB
chrissicat
Wenn du mit SSZ die Jahressonderzahlung meinst: ja, du bekommst 2/12, wenn dein Mutterschutz im Februar geendet hat.
Marina01
Danke für die Antwort! Genau ich meinte die Sparkassensonderzahlung. Gilt das nur für den garantierten Teil oder auch für den individuellen?
chrissicat
Ach, es geht um den besonderen Teil für die Sparkassen!? Sorry, damit kenne ich mich auch nicht aUS.
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