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Sehr geehrte Frau Bader, es handelt sich nicht direkt um unser Kind, aber da Sie mir vor Jahren schon mal mit einer Auskunft sehr weitergeholfen habe, wende ich mich auch heute an Sie. Meine Tante hat ihr Haus verkauft, im Grundbuch gab es noch einen Nacherbenvermerk zugunsten meines Vaters, der aber schon verstorben ist und wo ich Erbe (mit Erbschein) bin. Eine entsprechende Löschungsbewilligung habe ich bei einem Notar in meiner Nähe bereits unterschrieben, der Erbschein im Original wurde dort kopiert und beglaubigt. Nun schreibt mich die Notarin meiner Tante erneut an, dass das Amtsgericht den Erbschein im Original übersandt haben möchte. Da bereits in der Vergangenheit soviel schief ging, viel Post nicht ankam, unsere Adresse dort wiederholt falsch geschrieben wird (Straßenname falsch, PLZ vergessen...) - vielleicht eine zufällige Häufung von unglücklichen Zufällen, aber ich hab Angst, den Erbschein "aus der Hand zu geben". Ich könnte ihn ja per Einschreiben an die Notarin schicken, aber sie wird ihn mit einfacher Post ans Gericht und anschließend an mich zurück schicken. Was mach ich, wenn der Erbschein dabei verschwindet? Kann ich Porto dazulegen, damit es auch dort per Einschreiben, mit PZU oder wie auch immer "sicher" verschickt wird? Leider bekomme ich von der Notarin keine Antwort und ich möchte auch keine Schwierigkeiten machen, sie sollen den Erbschein ja bekommen, aber ich hab Angst, dass er verlorgen geht. Und die Anfahrt zur persönlichen Abgabe dort vor Ort ist zu weit. Zumal die Anfahrt ja durch eine Zustellung per Einschreiben zuverlässig ersetzt werden könnte, aber wie kann ich verhindern, dass der Erbschein beim Notar oder den Wegen vom Notar zum Gericht / zu mir "untergeht"? Für einen Rat wäre ich Ihnen sehr dankbar! Herzliche Grüße, Eva
Hallo, das Original ist beim Nachlassgericht, Sie haben nur eine Art Kopie, die immer wieder ausgestellt werden kann. Liebe Grüße NB
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