Mitglied inaktiv
Wir können leider wegen Sterilität meines Mannes keine eigenen Kinder bekommen, so dass wir unser Glück mit einer HI versuchen wollen. Allerdings scheint es in Deutschland hierzu keine eindeutige Rechtslage zu geben. Was ist z.B., wenn uns etwas passiert, hat dann der leibliche (genetische) Vater einen Erbschaftsanspruch gegenüber dem Kind? Muss man bevor es zu einer Behandlung mit Spendersamen kommt immer zum Notar und gibt es rechtlich gesehen keine Möglichkeit die Unterlagen, die der Arzt bzw. die Samenbank über die Identität des Spenders hat länger aufzubewahren, so dass das Kind evtl. später seinen "Erzeuger" kennenlernen könnte. Vielen lieben Dank für die Antwort, da wir wirklich ziemlich verunsichert sind. Viele Grüße petra
Liebe Petra, Bei der Zeugung durch Methoden der assistierten Reproduktion im homologen System (Anwendung bei bestehender Ehe) bestehen hinsichtlich des Verwandtschaftsverhältnisses des Kindes zu seinen Eltern keine Unterschiede gegenüber einer natürlichen Zeugung. Bei bestehender Ehe ist der Rechtsstatus des durch Methoden der assistierten Reproduktion gezeugten Kindes daher eindeutig bestimmt. Daraus rechtfertigt sich die grundsätzliche Bindung der Methoden der assistierten Reproduktion an eine bestehende Ehe und die Anwendung im homologen System. Problematisch wird es aber, wenn der Ehemann die Ehelichkeit des Kindes anficht. Gruß, NB
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