Mitglied inaktiv
Ihre Anwort war: Hallo, ja, die Schulden richten sich nach dem Anteil.Rechnierisch können die Kinder aber kein Drittel bekommen. Gruß, NB Leider verstehe ich nicht ganz die Antwort. Was meinen Sie mit : kein Drittel....? Die Kinder würden sich doch die andere Hälfte teilen. D.h. Betrag X durch 3. Und danach errechnet sich dann , was sie an Schulden bezahlen müßten. Richtig so? Danke das Sie mir nochmal antworten.
Hallo, ach so meinen Sie das. Das ist ja aber dann kein Drittel, sondern ein Sechstel ;-) (wenn drei Kinder da sind) Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Wenn Du 120.000 zu vererben hast bekommt Dein Mann 60.000 und die Kinder jeweils 20.000 LG Andrea
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?