Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erbauschlagung

Frage: Erbauschlagung

Nischani

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Guten Abend, Ich habe eine kurze Frage. Mein Partner hat einen Sohn mit einer anderen Frau. Er selbst hat weder Umgangsrecht noch Sorgerecht zurzeit,da der Kontakt erst aufgebaut wird zum Kind. Von meinem Partner ist Anfang des Jahres des Vater verstorben. Mein Partner hat der Kindsmutter gleich bescheid gegeben, das Sie das Erbe für den Sohn ausschlagen muss. Bis heute (6 Monate) später hat sie es nicht ausgeschlagen. Was kann er tun? Der Nachlass ist stark überschuldet und sein Sohn würde das ja dann Erben, da alle das Erbe ausgeschlagen haben. Vllt könnt ihr Tipps geben. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, als eine gesetzlich Vertreterin hätte sie innerhalb der Frist von sechs Wochen ausschlagen müssen. Ich halte das ganze jetzt für äußerst problematisch und rate Ihnen, sich an das Vormundschaftsgericht zuwenden obwohl ich Ihnen wenig Hoffnung mache. Liebe Grüße NB


desireekk

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Da würde ich mich ans Jugendamt und an das Amtsgericht wenden um die Unterschrift der Mutter ersetzen zu lassen.


lilly1211

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Ist nicht die Frist von 6 Wochen verstrichen? So blöd muss man erstmal sein als Mutter dass man seinem Kind das antut obwohl man informiert wurde. Würde das in jedem Fall dem Jugendamt melden. Ob man noch was retten kann weiß ich nicht.


Nischani

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Ja, wir verstehen es auch nicht. In der Frist haben wir sie noch drei Mal dran erinnert da bestand noch kein guter Kontakt. Und jetzt sagte Sie das sie es noch nicht gemacht hat 6 Monate später


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