Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Entschädigung nach Straftat

Frage: Entschädigung nach Straftat

LebenskunstAE

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Mein Sohn wurde mit 6 Opfer eines Pädophilen Wiederholungstäters. Kann ich jetzt auch noch nach 9 Jahren "Entschädigung" einklagen - sowohl mein Sohn als auch ich haben deutliche Spuren zu tragen :( Zitat aus dem Urteil gegenüber dem Wiederholungstäter: "Die beantragte Sicherungsverwahrung wird abgelehnt, da die zu erwartenden Schäden bei den zu erwartenden Opfern zu gering sind." *Ich hab einen GdB von 40 - auf Grund der Straftat .......


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist furchtbar, aber ich bin da der falsche Ansprechpartner. Weißer Ring ist aber eine gute Idee. https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/opfer-telefon Liebe Grüße und alles Gute NB


Pamo

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Bist du schon mit dem Weissen Ring in Verbindung? Dort kannst du Beratung bekommen. Hast du einen Anwalt? Wenn nicht, such einen Fachanwalt. Ich wünsche euch alles Gute.


Berlin!

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Dir/Euch könnten Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zustehen (habe ich nicht geprüft). Ansprüche auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Ihr könntet daneben auch Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld haben nach dem BGB direkt gegenüber dem Täter. Hier beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.


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