Mitglied inaktiv
Hallo, Fr. Bader, Da ich nicht arbeite sondern Hausfrau bin, habe ich gehört, daß man ein einmaliges ET-Geld in Höhe von DM 150,00 bekommt! Stimmt das? Wenn ja, wo und wann kann ich es beantragen? Vielen Dank Manu 32 ssw
Liebe Manu, das einmalige Entbindungsgeld erhalten Frauen, die gesetzlich versichert sind und kein Mutterschaftsgeld erhalten (würde ich von der KK prüfen lassen) von der KK. N. Bader
Mitglied inaktiv
Hallo Manu, wahrscheinlich, bist Du bei deinem Mann mitversichert. Oder? Du kannst nach der Entbindung, die Geburtsurkunde bei der KK einreichen. Gruß Astrid
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3