Mitglied inaktiv
Wieviel Entbindungsgeld steht einem zu wenn man auf 315,-€ Basis arbeitet? Wie sieht es dann aus mit Zahlungen während des Mutterschutzes und im Erziehungsurlaub? Wo muß ich was und wann beantragen?
Liebe Maren, EG müssen Sie wie jeder andere auch bei der EG-Stelle beantragen, am besten schnellstmöglich nach der Geburt. Ob Sie Mutterschaftsgeld erhalten, hängt davon ab, wie Sie kk versichert sind. Die meisten sind familienversichert, dann erhält man einmalig DM 400 beim Bundesversicherungsamt, Tel. 0228-619-18888. Wenn Sie in den EU gehen wollen, muß dies wie bei allen anderen auch bantragt werden. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit und BV
- Ende Elternzeit,BV und neuer TZ-Vertrag in einem Monat
- Elterngeld 2. Kind / Kind 1 ist 22 Monate bei Geburt
- Erneute Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot und Elternzeit
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kündigung während EZ, neuer AG
- Abfindungsangebot während Elternteilzeit (und schwanger)
- Vorschulkind wegen Verhaltensauffälligkeit fristlos gekündigt
- Elterngeld während des PJs
- Frist zur Korrektur des Urlaubszeitkontos