letizia11052012
Guten Tag Frau Bader, kann mein Mann auch Eltergeld/zeit beantragen? Oder geht das nur vor der Geburt? Unsere Tochter ist schon 15Wochen alt. LG Carola Adrio
Hallo, natürlich kann er dies auch noch tun. Die Frist beträgt sieben Wochen, erkannte Elternzeit besteht einschließlich dem 14. Lebensmonat nehmen.Elterngeld bekommt er jedoch nur, wenn er mindestens zwei Monate beantragt. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Beides gibt es nur NACH der Geburt! Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat. Und Elternzeit bis zum 3. Geburtstag. Ich empfehle euch die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium. Gruß Sabine
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