Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeiten kombinieren

Frage: Elternzeiten kombinieren

donnerklara

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Guten Tag, ich bin aktuell schwanger mit Zwillingen, wobei eines der Kinder vermutlich mit einer Behinderung zur Welt kommen wird. Außerdem gibt es noch ein weiteres Kind mit 3 Jahren, für dieses hatte ich ein Jahr Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber. Ich plane nun grundsätzlich für etwa ein Jahr Elternzeit zu nehmen und anschließend wieder zu arbeiten. Da ich jedoch nicht weiß, ob das Kind mit Behinderung zu dem Zeitpunkt des geplanten Wiedereinstiegs in die Kita gehen kann, würde ich gerne die Option haben, im Anschluss an die 12 Monate Elternzeit erneut Elternzeit zu beantragen. Ist es möglich, ohne die Zustimmung meines AG jetzt 12 Monate EZ für Z1 zu beantragen und anschließend bei Bedarf ggf. weitere 12 Monate für Z2? Wenn ja, was muss ich für die Anträge beachten? Vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, dass können Sie so machen. Dann haben Sie danach ab dem 3. Jahr die Möglichkeit, zu verlängern oder für Kind 1 EZ zu nehmen (Antragsfrist 13 Wochen). Liebe Grüße NB


misses-cat

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Wirst du sofort wieder vollzeit arbeiten? Wenn nein würde ich sofort im ersten zwei Jahre nehmen erstmal für Zwilling 1 und dann schauen was in teilzeit geht, mit Zwillingen, eines davon krank oder behindert ist es sonst sehr sportlich so schnell wieder zu arbeiten in vollzeit


Ani123

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Ich würde es so machen: 1.-12. Monat Kind 1 13.-24. Monat Kind 2 Beide EZ in eins beantragen. So sind es 2 Jahre. Vorteil: Sie bekommen im 13. und 14. Monat noch Basis-EG für Kind 2 und zudem auch den Geschwisterbonus. Nehmen sie direkt 2 Jahre EZ für Kind 1 können sie das nicht. Dann sind es nur 12 Monate Basis-EG und der Geschwisterbonus. Im Antrag würde ich mit reinschreiben, dass sie ab den 15. Monat (am besten mit Datum) TZ in EZ mit X Stunden arbeiten möchten (es sind bis zu 32 Wochenstunden möglich). Vorteil: Die TZ in EZ wird vertraglich festgelegt. Der jetzige Vertrag ruht und greift erst nach Ende der EZ wieder. Der Kündigungsschutz ist besser. Wenn sie doch nicht TZ in EZ arbeiten möchten unterschreiben sie den Vertrag nicht. Merken Sie während der TZ in EZ, dass es nicht klappt, dann kündigen sie nur den Vertrag und bleiben/gehen (wieder) in EZ. Sie können im Anschluss an die 2 Jahre um weitere Jahre verlängern ohne Zustimmung des AG. (Das sind je 2 Jahre pro Kind = 6 Jahre.) Fristgerecht melden ist wichtig (bei Kind unter 3 Jahre sind es 7 Wochen, bei Kind über 3 Jahre sind es 13 Wochen) Die EZ eines Kindes kann bis zu dessen 8. Geburtstag genommen werden. Da sollten sie drauf achten. Nachteil: Der AG kann TZ in EZ ablehnen. Lassen Sie sich das schriftlich geben. Sie können TZ in EZ auch woanders arbeiten insofern ihr AG dem zustimmt. Die EZ müssen sie spätestens 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes ihrem AG melden. Wegen den Zwillingen haben sie 12 Wochen Mutterschutz (nach errechnetem ET). Je nachdem wann diese geboren werden auch mehr. Ihnen bleiben somit 5 Wochen bis sie es melden müssen. Somit ist es möglich den Antrag vorzubereiten und die genauen Daten in der Zeit zu ergänzen und dann dem AG und der EG-Stelle zu melden.


Ani123

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Ich würde es so machen: 1.-12. Monat Kind 1 13.-24. Monat Kind 2 Beide EZ in eins beantragen. So sind es 2 Jahre. Vorteil: Sie bekommen im 13. und 14. Monat noch Basis-EG für Kind 2 und zudem auch den Geschwisterbonus. Nehmen sie direkt 2 Jahre EZ für Kind 1 können sie das nicht. Dann sind es nur 12 Monate Basis-EG und der Geschwisterbonus. Im Antrag würde ich mit reinschreiben, dass sie ab den 15. Monat (am besten mit Datum) TZ in EZ mit X Stunden arbeiten möchten (es sind bis zu 32 Wochenstunden möglich). Vorteil: Die TZ in EZ wird vertraglich festgelegt. Der jetzige Vertrag ruht und greift erst nach Ende der EZ wieder. Der Kündigungsschutz ist besser. Wenn sie doch nicht TZ in EZ arbeiten möchten unterschreiben sie den Vertrag nicht. Merken Sie während der TZ in EZ, dass es nicht klappt, dann kündigen sie nur den Vertrag und bleiben/gehen (wieder) in EZ. Sie können im Anschluss an die 2 Jahre um weitere Jahre verlängern ohne Zustimmung des AG. (Das sind je 2 Jahre pro Kind = 6 Jahre.) Fristgerecht melden ist wichtig (bei Kind unter 3 Jahre sind es 7 Wochen, bei Kind über 3 Jahre sind es 13 Wochen) Die EZ eines Kindes kann bis zu dessen 8. Geburtstag genommen werden. Da sollten sie drauf achten. Nachteil: Der AG kann TZ in EZ ablehnen. Lassen Sie sich das schriftlich geben. Sie können TZ in EZ auch woanders arbeiten insofern ihr AG dem zustimmt. Die EZ müssen sie spätestens 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes ihrem AG melden. Wegen den Zwillingen haben sie 12 Wochen Mutterschutz (nach errechnetem ET). Je nachdem wann diese geboren werden auch mehr. Ihnen bleiben somit 5 Wochen bis sie es melden müssen. Somit ist es möglich den Antrag vorzubereiten und die genauen Daten in der Zeit zu ergänzen und dann dem AG und der EG-Stelle zu melden.


donnerklara

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@misses-cat: Das ist ja genau der Grund meiner Anfrage, da ich nicht weiß, wie sich alles entwickelt, will ich flexibel reagieren können und ggf. die Elternzeit verlängern, falls es Probleme geben sollte. @Ani123: Danke für die ausführliche Rückmeldung, aber wenn ich das in einem Antrag dem Arbeitgeber mitteile, dann bin ich doch gebunden und gerade nicht in der Lage, nach dem ersten Jahr zu entscheiden, ob ich wieder arbeiten gehe oder noch Elternzeit ran hänge. "Kündigen" kann ich soweit ich weiß auch nichts, ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Ich meine, es braucht in jedem Fall zwei Anträge, die Frage ist nur, ob es rechtlich möglich ist, ohne die Zustimmung des Arbeitgebers so zu verfahren, dass man erst für Z1 und dann für Z2 nahtlos EZ nimmt.


mellomania

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du musst dich ja für zwei jahre festlegen. natürlich kannst du entscheiden ob du in dieser ez dann eine tz arbeitest oder nicht. ABER du hast kein recht!! die ez nach dem einen jahr zu verlängern wenn du nicht wieder vollzeit arbeiten möchtest. das ist ein bindungszeitraum. heißt, du musst dem AG mitteilen, wie es die nächsten zwei jahre nach geburt weitergeht. entweder 1 jahr und danach vollzeit, damit dein vertrag nicht futsch ist, oder ein jahr reine ez und danach ohne ez eine tz, dann ist dein vertrag aber futsch und du musst dauerhaft umschreiben oder eben 2 jahre ez und im zweiten jahr tz mit bis zu 32 h. wenn du sowas vereinbart hast und es nicht klappt, kannst du die tz, und nur diese, wieder kündigen, sodass du dann wieder in der bereits beantragten reinen ez bist. aber nach 1 jahr noch eins dranhängen kann der AG eben ablehnen.


BenLau2021

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Schönen guten Abend, Ich habe vor einem Jahr Zwillinge bekommen und konnte mir damals nicht vorstellen nach einem Jahr wieder arbeiten zu gehen und heute nach genau einem Jahr, war dass die richtige Entscheidung, länger Elternzeit zubeantragen. Mein Antrag sah wie folgt aus: 01.-24. Monate Zwilling 1 25.-36. Monate Zwilling 2 Ab dem 30. Monat evtl. Rückkehr in Teilzeit während der Elternzeit. Ab dem 27./28. Monat Rücksprache mit dem Arbeitgeber halten, ob eine Teilzeit möglich ist, auch wie die Teilzeit gegliedert werden kann/soll. Das wurde von meinem Arbeitgeber unterschrieben. Ich wollte so flexibel wie möglich sein. Ich kann also früher zurück, muss aber nicht. Ich kann später die Stunden und Tage absprechen, nicht jetzt bzw. vor einem Jahr, als der Antrag eingereicht wurde. Den was weiß ich, was in 12, 24 oder 36 Monaten ist. LG BenLau


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