Mai-Mami
Hallo Frau Bader, es geht um folgende Situation. Ich habe 2 Kinder(2014+2016 geboren). Ich war beim 1.Kind ein Jahr in EZ und bin danach wieder TZ arbeiten gegangen. Beim 2. Kind bin ich auch wieder nach einem einem Jahr arbeiten gegangen, allerdings geringfügig Beschäftigt und das während der ET. Kind 1: 1 Jahr EZ(Mai 2014-Mai 2015) Kind 2: 3 Jahre EZ (Feb.2016-Feb.2019)und danach habe ich noch 1 Jahr vom ersten Kind drangehängt(Feb.2019-Feb.2020). Nun bin ich mit Kind 3 Schwanger und befinde mich seit Anfang der SS im BV. Muss/soll ich meine jetzige EZ vor dem Mutterschutz beenden? Was hat es für Vor-/ oder Nachteile? Meine Frage darf auch gerne von anderen beantwortet werden. Vielen Dank schon einmal. Lg
Hallo, SIe sollten die Ez am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Dann bekommen Sie volles MG (Anteil AG) Problem ist, dass Sie die restliche EZ von K1 nur mit Zustimmung vom AG nehmen können. Liebe Grüße NB
Felica
Ja, auf jeden Fall zum neuen Mutterschutz hin die EZ beenden. Vorher geht nicht. Damiot lebt der alte Vertrag wieder auf. Entweder der TZ, oder wenn du nach dem ersten Kind auch innerhalb der EZ in TZ gearbeitet haben solltest, der VZ-Vertrag. Entsprechend gibt es dann das höhere Mutterschutzgeld. Vorher die EZ beenden geht nicht.
Mai-Mami
Danke für die beiden Antworten! Was ich noch nicht ganz verstehe, ist: Welches Gehalt ist die Grundlage für das Mutterschafts- und Elterngeld? Das von meiner TZ(30%) oder der geringfügigen Beschäftigung (450€)?? Vielen Dank. Lg
mellomania
das kommt drauf an WELCHER vertrag VOR der EZ lief. DAS wird als berechung genommen
Mai-Mami
Vor der EZ war ich in TZ, in der EZ arbeitete ich geringfügig
Mitglied inaktiv
Elterngeld also nach Geburt wird grob gesagt nach den 12 Monaten vor Geburt des Kindes gerechnet. Also nur vom geringfügig Gehalt
Mai-Mami
Ok. Vielen Dank!
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