Lene78
Liebe Frau Bader, in drei Wochen kommt unser zweites Kind zur Welt und mein Mann (wir arbeiten im selben Unternehmen mit gleicher Qualifikation) wollen nach Absprache mit unserem Vorgesetzten die Elternzeit so gestalten: 12 Monate bleibe ich zu Hause 2 Monate bleibt mein Mann zu Hause (ich als Vertretung in Vollzeit) 4 Partnermonate, in denen wir beide Teilzeit arbeiten. anschließend arbeitet mein Mann normal Vollzeit weiter und ich wie schon nach unserer großen Tochter die verbleibende EZ mit 75 Prozent. Frage: Bis eine Woche nach Geburt muss ich ja die Gestaltung der ersten beiden Jahre EZ mitteilen - nur: wie formuliere ich unser „Konstrukt“? Die beiden Monate, in denen ich meinen Mann Vollzeit vertreten möchte, sind ja aus der EZ ausgeklammert, und ebenso die vier Partnermonate, oder liege ich da falsch? Oder werden die Partnermonate auf die verbleibenden Monate Elternzeit (mit Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung) angerechnet und verringern sich diese dadurch? Ich bin jetzt etwas verwirrt, wie wir das korrekt formulieren bzw. wie lange die Elternzeit „läuft“ bei Geburtstermin April 2018. Vielen Dank und viele Grüße, Lene
Hallo, die EZ muss vor Beginn des 13. LM begonnen haben - deshalb klappt das so nicht. Bitte neue Idee - und die mir dann mitteilen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Die Partnermonate solltet ihr auch als Teilzeit in Elternzeit beantragen. Du meldest also Elternzeit vom LM 1-12 und LM 15-24 mit Teilzeit (falls ich dich richtig verstanden habe). Bei deinem Mann wäre es LM 13-18 (Teilzeit von 15-18). Dein Mann muss seine Elternzeit erst sieben Wochen vor Beginn beantragen und sich für zwei Jahre ab Beginn (also bis zum dritten Geburtstag) festlegen. Die Antwort von Frau Bader bezieht sich vermutlich auf das Elterngeld, macht aber aus meiner Sicht keinen Sinn. Ihr könnt euch auch von eurer Elterngeldstelle Fragen zu Elterngeld und Elternzeit beantwortet lassen, da sitzen die Experten.
Lene78
Hallo, danke für die Antworten. @silene: Ich rufe morgen mal bei der Elterngeldstelle an. Das ist echt ganz schön verwirrend... LG zurück
Ähnliche Fragen
Hallo, leider ist mir bei der Beantragung der Elternzeit ein Fehler unterlaufen. Ich wollte nach 13 Monaten wieder Teilzeit arbeiten, meinen Vollzeitvertrag jedoch aufrecht erhalten, um nach der EZ wieder voll zu arbeiten. Leider habe ich nur 13 Monate beantragt und bin jetzt auf den guten Willen meines Arbeitgebers angewiesen, dass er nochmal ...
Schönen guten Tag, ich habe einige Fragen zum Thema Beendigung der Elternzeit für erneuten Mutterschutz usw. Zum Fall: Kind 1 geboren am 18.06.2012 Elternzeit für 2 Jahre beantragt Kind 2 voraussichtlicher Entbindungstermin 20.02.2014 Da ich schon mitbekommen habe, das es nun möglich ist, die Elternzeit von Kind 1 zu beenden um für Kind ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...
Die letzten 10 Beiträge
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen