Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit mit Partnermonaten - wie formulieren?

Frage: Elternzeit mit Partnermonaten - wie formulieren?

Lene78

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, in drei Wochen kommt unser zweites Kind zur Welt und mein Mann (wir arbeiten im selben Unternehmen mit gleicher Qualifikation) wollen nach Absprache mit unserem Vorgesetzten die Elternzeit so gestalten: 12 Monate bleibe ich zu Hause 2 Monate bleibt mein Mann zu Hause (ich als Vertretung in Vollzeit) 4 Partnermonate, in denen wir beide Teilzeit arbeiten. anschließend arbeitet mein Mann normal Vollzeit weiter und ich wie schon nach unserer großen Tochter die verbleibende EZ mit 75 Prozent. Frage: Bis eine Woche nach Geburt muss ich ja die Gestaltung der ersten beiden Jahre EZ mitteilen - nur: wie formuliere ich unser „Konstrukt“? Die beiden Monate, in denen ich meinen Mann Vollzeit vertreten möchte, sind ja aus der EZ ausgeklammert, und ebenso die vier Partnermonate, oder liege ich da falsch? Oder werden die Partnermonate auf die verbleibenden Monate Elternzeit (mit Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung) angerechnet und verringern sich diese dadurch? Ich bin jetzt etwas verwirrt, wie wir das korrekt formulieren bzw. wie lange die Elternzeit „läuft“ bei Geburtstermin April 2018. Vielen Dank und viele Grüße, Lene


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die EZ muss vor Beginn des 13. LM begonnen haben - deshalb klappt das so nicht. Bitte neue Idee - und die mir dann mitteilen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, Die Partnermonate solltet ihr auch als Teilzeit in Elternzeit beantragen. Du meldest also Elternzeit vom LM 1-12 und LM 15-24 mit Teilzeit (falls ich dich richtig verstanden habe). Bei deinem Mann wäre es LM 13-18 (Teilzeit von 15-18). Dein Mann muss seine Elternzeit erst sieben Wochen vor Beginn beantragen und sich für zwei Jahre ab Beginn (also bis zum dritten Geburtstag) festlegen. Die Antwort von Frau Bader bezieht sich vermutlich auf das Elterngeld, macht aber aus meiner Sicht keinen Sinn. Ihr könnt euch auch von eurer Elterngeldstelle Fragen zu Elterngeld und Elternzeit beantwortet lassen, da sitzen die Experten.


Lene78

Beitrag melden

Hallo, danke für die Antworten. @silene: Ich rufe morgen mal bei der Elterngeldstelle an. Das ist echt ganz schön verwirrend... LG zurück


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, leider ist mir bei der Beantragung der Elternzeit ein Fehler unterlaufen. Ich wollte nach 13 Monaten wieder Teilzeit arbeiten, meinen Vollzeitvertrag jedoch aufrecht erhalten, um nach der EZ wieder voll zu arbeiten. Leider habe ich nur 13 Monate beantragt und bin jetzt auf den guten Willen meines Arbeitgebers angewiesen, dass er nochmal ...

Schönen guten Tag, ich habe einige Fragen zum Thema Beendigung der Elternzeit für erneuten Mutterschutz usw. Zum Fall: Kind 1 geboren am 18.06.2012 Elternzeit für 2 Jahre beantragt Kind 2 voraussichtlicher Entbindungstermin 20.02.2014 Da ich schon mitbekommen habe, das es nun möglich ist, die Elternzeit von Kind 1 zu beenden um für Kind ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Hallo Frau Bader,  ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo,  ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...