Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit mit Partnermonaten - wie formulieren?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit mit Partnermonaten - wie formulieren?

Lene78

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Liebe Frau Bader, in drei Wochen kommt unser zweites Kind zur Welt und mein Mann (wir arbeiten im selben Unternehmen mit gleicher Qualifikation) wollen nach Absprache mit unserem Vorgesetzten die Elternzeit so gestalten: 12 Monate bleibe ich zu Hause 2 Monate bleibt mein Mann zu Hause (ich als Vertretung in Vollzeit) 4 Partnermonate, in denen wir beide Teilzeit arbeiten. anschließend arbeitet mein Mann normal Vollzeit weiter und ich wie schon nach unserer großen Tochter die verbleibende EZ mit 75 Prozent. Frage: Bis eine Woche nach Geburt muss ich ja die Gestaltung der ersten beiden Jahre EZ mitteilen - nur: wie formuliere ich unser „Konstrukt“? Die beiden Monate, in denen ich meinen Mann Vollzeit vertreten möchte, sind ja aus der EZ ausgeklammert, und ebenso die vier Partnermonate, oder liege ich da falsch? Oder werden die Partnermonate auf die verbleibenden Monate Elternzeit (mit Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung) angerechnet und verringern sich diese dadurch? Ich bin jetzt etwas verwirrt, wie wir das korrekt formulieren bzw. wie lange die Elternzeit „läuft“ bei Geburtstermin April 2018. Vielen Dank und viele Grüße, Lene


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die EZ muss vor Beginn des 13. LM begonnen haben - deshalb klappt das so nicht. Bitte neue Idee - und die mir dann mitteilen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, Die Partnermonate solltet ihr auch als Teilzeit in Elternzeit beantragen. Du meldest also Elternzeit vom LM 1-12 und LM 15-24 mit Teilzeit (falls ich dich richtig verstanden habe). Bei deinem Mann wäre es LM 13-18 (Teilzeit von 15-18). Dein Mann muss seine Elternzeit erst sieben Wochen vor Beginn beantragen und sich für zwei Jahre ab Beginn (also bis zum dritten Geburtstag) festlegen. Die Antwort von Frau Bader bezieht sich vermutlich auf das Elterngeld, macht aber aus meiner Sicht keinen Sinn. Ihr könnt euch auch von eurer Elterngeldstelle Fragen zu Elterngeld und Elternzeit beantwortet lassen, da sitzen die Experten.


Lene78

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Hallo, danke für die Antworten. @silene: Ich rufe morgen mal bei der Elterngeldstelle an. Das ist echt ganz schön verwirrend... LG zurück


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