Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit....Erziehungsurlaub!!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit....Erziehungsurlaub!!!

Mitglied inaktiv

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Hallo zusammen!!!! ich wollte mal nachfragen wie es mit der elternzeit funktioniert. ich habe jetzt gehört das man beim zweiten kind die elternzeit nach der ersten elternzeit anhängen kann, denn ich dachte sobald das zweite kind da endet die erste elternzeit und die zweite beginnt.meine kids kamen am 17.04.2001 und am 05.11.2002 zur welt. ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand genaue auskunft geben kann. ich habe meinem arbeitgeber gleich nach der geburt der zweiten tochter mitgeteilt, dass ich ab 04.11.2005 wieder arbeiten komme. lieben dank für eure hilfe!!! lieben gruß steffy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. des Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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So wie dachtest ist es eigentlich richtig. Die Elternzeit geht wenn man alle drei jahre nimmt, IMMER bis zum 3.Geb., egal ob in der ersten EU noch ein Kind kommt. Wenn dein Kind 05.11.02 geht die Eu bis zum 4.11.05. Dadurch das dein 1. im April 01 kam, sind ja jetzt die 3jahre verstrichen, sonst hättest du das 3jahr von deinem 1. bis zum 8.Geb. verschieben können. Aber so musst du jetzt am 4.11.05 wieder arbeiten!!


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