paperina
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir helfen. Meine Elternzeit von 3 Jahren endet am 14.07.15, deshalb müsste ich am 15.07.15 wieder arbeiten. Ich habe aber durch unsere Sekretärin gehört, das es noch die möglichkeit gibt noch 1 Jahr Elternurlaub zu beantragen. Ich wollte natürlich jetzt wissen, was das genau ist. Ist mir meine Arbeit nach dem Jahr noch sichergestellt oder können die mich in dieser Zeit Kündigen? Welche Vorrausetzungen muss mann erfüllen? Was muss mann beachten? Habe schon das Internet komplett ausseinander genommen, finde aber darüber nichts. Bitte helfen Sie mir, da ich bald mich Entscheiden muss. Vielen Dank Katia
Hallo, rechtlich gibt es dass nicht. Vllt. ein Angebot des Betriebes? Klären Sie dabei insbesondere die KK Liebe Grüße NB
desireekk
Ggf. ist das eine betriebliche Vereinbarung? Gruss Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?