rike2013
Hallo Frau Bader, ich habe kurz nach der Geburt meines Kindes für 3 Jahre Elternzeit (Mrz. 2012 - Mrz. 2015) beantragt, wobei ich zusätzlich ab dem 2. Jahr (ab Mrz. 2013) 30 Std./Wochen in Elternteilzeit beantragt habe. Dies wurde mir bereits mündlich zugesichert und die Arbeitszeiten abgestimmt. Schriftlich wurde dazu (abgesehen von meinem Antrag) nichts fixiert. Jetzt zu meinem Problem: ich möchte doch nicht die Elternteilzeit nehmen, sondern die 3 Jahre nur Elternzeit nehmen (oder wenigstens die Elternteilzeit verschieben und erst ab dem 3. Jahr nehmen). Wenn ich dies mit meinem Arbeitgeber bespreche, fürchte ich jedoch, dass er dem nicht zustimmen wird. Daher meine Frage: Kann ich die Elternteilzeit rückgängig machen, ohne das der Arbeitgeber zustimmen muss? (Und: Könnte ich die den Beginn der Elternteilzeit um ein paar Monate nach hinten verschieben, ohne das der Arbeitgeber dem zustimmen muss?) Im Elternzeitgesetz habe ich hierzu leider nichts gefunden. Vorab vielen Dank für Ihre Antwort. Viele liebe Grüße Rike2013
Hallo, ja, Sie können Elternteilzeit schriftlich rückgängig machen. wenn die Voraussetzungen gegeben sind, muss der Arbeitgeber auch nicht zustimmen. Liebe Grüße, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung