Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternjahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: elternjahr

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich und mein mann werden in ein paar tagen unser erstes Kind bekommen. Wir haben uns entschieden, das wir nächstes Jahr ein 2. Kind "anstezten" möchten und meine frage dazu... Ich arbeite als Angestellte in einem Hotel und habe mich entschieden nach dem Mutterschutz das volle Jahr Elternzeit zunehmen- wäre also bis Ende Dezember 2009 damit durch. Wenn ich nun bis ende Dezember 2009 wieder Schwanger bin und mich von meinem Frauenarzt von der arbeit freistellen lasse- kann ich dann auch ein 2 Elternjahr für das 2. Kind in anspruch nehmen?? Oder muss man in der zwischenzeit wieder gearbeitet haben?? Für eine ausfürliche antwort wäre ich sehr dankbar. MfG Mirjam


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können bis zu 3 Jahren EZ nehmen. Wenn Sie weniger als 2 J. beantragen, besteht kein Anspruch auf Verlängerung. 2. Bei einem neuen Kind kann auch neue EZ beantragt werden Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Für jedes Kind kannst Du bis zum 3 LJ. jederzeit in Elternzeit gehen. Das mal vorneweg. Elternzeit (3 Jahre) und Elterngeld (max 12 Monate) sind nicht zu verwechseln! Man kann nahtlos die EZ des 2. Kindes an die EZ des eretn dranhängen, wenn sie überlappen. Die Frage ist also eher, wie es dann beim 2 Kind finanziell aussieht. Und: warum soll Dir der FA ein Beschäftigungsverbot ausstellen? Alles Gute jetzt erst Mal für Geburt Nr. 1 :-) Désirée


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