Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldtrick

Frage: Elterngeldtrick

Karai

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Guten Tag , Mein Kind ist Mitte März 2022 geboren. Ich beziehe seit dem durchgängig Elterngeld und werde bis Mitte Januar noch das Elterngeld Plus beziehen. Normalerweise heißt es ja 2 Jahreswechsel für den Elterngeldtrick. Aber ist unter dieser Bedingung auch 3 Jahreswechsel möglich? Oder wären 3 Jahreswechsel nur dann möglich, wenn ich das 2.Kind spätestens bis Januar 2025 bekommen würde, sodass die MuSchuZeit noch in 2024 liegen würde ? Ist der Elterngeldtrick legal oder kann dieser auch von der EG-Stelle abgelehnt werden? Bis wann müsste spätestens ein Gewerbe angemeldet sein ? Danke Gruß Karai


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Von "Tricks" halte ich nichts - die erfüllen sehr schnell strafrechtliche Voraussetzungen auf Kosten der Allgemeinheit.


Dojii

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Wegen deines älteren Kindes kannst du nur die Jahre 2022 und 2023 wegen Elterngeld ausklammern, nicht mehr 2024. Ausklammern wegen Elterngeld ist gesetzlich auf die ersten 14 Lebensmonate begrenzt, Elterngeld ab dem 15. Lebensmonat führt nicht mehr zu einer Ausklammerung. Für 2024 brauchst du also einen anderen Ausklammerungsgrund, bspw. Mutterschaftsgeld. Beginnt dein Mutterschutz aber erst 2025, dann kannst du 2024 nicht mehr ausklammern. Die Elterngeldstelle kann das Ganze theoretisch ablehnen, wenn sie glauben, dass du die selbstständige Tätigkeit nur aufgenommen hast, um dich beim Elterngeld besser zu stellen. Das ist nämlich nicht erlaubt. Und die Elterngeldstellen sind auch angehalten, das zu prüfen. Ggf. musst du dich dann erklären, wieso du genau jetzt eine Selbstständigkeit angefangen hast und ob du sie auch nach Geburt deines neuen Kindes weiter fortführen wirst. Das wird besonders dann passieren, wenn du die Selbstständigkeit in der bereits bestehenden Schwangerschaft startest oder ggf. sogar erst kurz vor der Geburt und außer Ausgaben keine Einkünfte vorweisen kannst.


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