näddi
Hallo. Mein erster Sohn kam am 17.08.2022 zur Welt und ich habe ElterngeldPlus bezogen. Nun bin ich seit 01.2024 in Teilzeit angestellt. Unser 2. Kind wird vorraussichtlich am 25.06.2025 zur Welt kommen. Ist in diesem Fall die Anwendung des Elterntricks möglich um wieder das Elterngeld wie beim ersten Kind zu bekommen bei Anmeldung einer Selbstständigkeit?
Rund ums Baby unterstützt Betrug nicht.
Sternenschnuppe
Frau Bader hilft nicht bei Betrug.
Dojii
Unabhängig davon, dass das ganze Betrug wäre - und von den Elterngeldstellen ignoriert werden darf - ist es zu spät. Bei Geburt 2025 gilt das Jahr 2024 und da hast du nur noch Elterngeld nach dem 14. Lebensmonat deines Kindes bekommen. Das Jahr 2024 wird also nicht mehr ausgeklammert. Dein neue Elterngeld errechnet sich also aus deinem Teilzeiteinkommen, mit oder ohne Scheinselbstständigkeit.
näddi
Also das es eine Scheinselbständigkeit ist haben nur die gesagt. Ich bin bei meinem Vater in die Arztpraxis eingestiegen wegen, da dieser in Rente geht. Wo dass dann Betrug wäre weiß ich nicht aber Hauptsache Mal irgendetwas unterstellen.
Dojii
Du schreibst selbst "ElterngeldTRICK" - und dieser Begriff bedeutet, eine Selbstständigkeit nur aus dem Grund anzumelden, um sich beim Elterngeld besser zu stellen - und das ist nicht erlaubt. Wähle deine Wortwahl beim nächsten Mal einfach besser, dann passiert sowas auch nicht. Ändert aber nix am Ergebnis, dein neues Elterngeld errechnet sich aus Januar 2024 bis Dezember 2024.
näddi
Naja Gott und die Welt nennt es so. Aber das ist auch völlig egal. Wenn ich selbstständig bin und Versuche das bester daraus zu machen ist das kein Betrug. Aber wie auch immer .
KielSprotte
Aber du bist ja nicht selbständig, sondern TZ in der Praxis deines Vaters angestellt.....!?
Dojii
Frau Bader wird dir aufgrund deiner Wortwahl vermutlich auch nicht antworten bzw. die Frage ablehnen. Also Augen auf bei der nächsten Wortwahl. ;)