Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldrechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldrechnung

Vivi91

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Guten Tag,  Ich habe eine Frage zum Elterngeld.  Ich habe bereits eine 4jährige Tochter mit der ich nach der Geburt 18 Monate zu Hause war. Nächstes Jahr würden wir gerne ein zweites Kind bekommen. Vorher überlege ich aber noch einen weiteren Monat Elternzeit zu nehmen, unbezahlt. Wird mir dieser Monat mit 0€ an das kommende Elterngeld angerechnet. Das würde sich dann stark auf mein Elterngeld auswirken, sodass ich diese Entscheidung noch einmal überdenken müsste. Mit freundlichen Grüßen  Vivien   


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen. Das bedeutet, dass man sich das EG auf einen vorherigen Monat anrechnen lässt. Liebe Grüße, NB


KielSprotte

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Die 12 Monate vor Mutterschutz sind die Berechnungsgrundlage - wenn dort ein Monat EZ drin ist, fließt der mit 0 Euro rein.


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