Nan89
Guten Abend Frau Bader, Ich hätte da eine Frage gerne auch an alle. Im Elterngeld Antrag werden die letzten 12 Lohnabrechnungen verlangt. Wie ist das aber wenn man 10 Monate davon krankgeschrieben war? 4 Monate davon im Jahr(2021) , 6 Monate davon im Jahr (2022) durchgehend. Weiß nicht so Recht wie man das angibt/ Was man da macht. Von Juli an hätte ich wieder meine Lohnabrechnungen. Hoffe die Frage ist nicht zu kompliziert und vielen Dank schon mal im voraus. Einen schönen Abend wünsche ich allen Lesern. Nan89
Hallo, Wenn die Krankheit schwangerschaftsbedingt ist, werden diese Monate ausgeklammert. Ansonsten mindert sich das EG. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Waren die Krankschreibungen teilweise schwangerschaftsbedingt? Und steht es auch drauf?
Nan89
@Sternenschnuppe auf die Frage: “ob Schwangerschaftsbezogen“. Nein.
KielSprotte
Dann zählen die Monate mit Krankengeld als 0-Runden, somit wird nicht viel mehr als der Mindestsatz rauskommen.
Nan89
Hallo, Danke für die bisherigen Hilfestellungen. Jedoch war meine Frage ”Wie“ ich es abgeben muss nicht “Wie viel ich bekomme“. Aus meinem vorherigen Text: “Weiß nicht so Recht wie man das angibt/ Was man da macht.“ Führe nebenbei mein eigenes Gewerbe, würde darin einfach mehr arbeiten wenn nötig. (Das ist nicht das Problem). Mein Mann und ich sind Finanziell nicht abhängig. Ich meine reicht es dann nur das so einzutragen? Muss ich Krankmeldungen mit verschicken anstatt Lohnabrechnungen? Oder gibt es da ein bestimmtes Schreiben was ich besorgen sollte um es dem Antrag bei zu legen? Danke schon einmal im voraus für alle Hilfestellungen.
Dojii
Wenn du ein Gewerbe hast (egal ob Vollzeit oder nebenbei), musst du nicht die letzten 12 Monate vor Geburt/Mutterschutz einreichen, sondern das letzte abgeschlossene Steuerjahr. Wenn dein Kind also 2022 geboren wird, wird dein Elterngeld aus deinem Einkommen aus 2021 (Januar bis Dezember) berechnet.
Nan89
@ Dojii vielen Dank für die Info.
Solche einfachen Antworten liegen mir.
So werd ich das machen.
Schönen Tag noch.
Bone
Die Info das du gewerbliche Einnahmen hast, ist aber elementar. Hätte in deine Anfangsfrage gehört.
Nan89
@Bone, Dojii hat mein Anliegen schon beantwortet. Ein weiteres gibt es nicht. Somit hat sich das erledigt. Außer Frau Bader hätte selbstverständlich noch etwas hinzufügen.
Bone
Alles gut. Es geht darum, Fr. Bader list eigentlich nur den Anfangspost. Nicht das was danach kommt. Schiebst du also solch wichtige Infos nach, kann es dir passieren das du eine falsche Antwort bekommst. Deshalb gehört so etwas direkt rein.
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