Heike590
Hallo Frau Bader, ich bekomme Elterngeld Plus. Nun bekommen wir erneuten Nachwus, der dann in meiner Elternzeit zur Welt kommen wird. Allerdings würde ich dann noch Elterngeld Plus bekommen. Kann man dies ändern lassen, indem man für bestimmte Monate Basiselterngeld rückwirkend beantragt? Oder sollte ich nun noch schnell die letzten Monate Basiselterngeld beantragen? Allerdings hätte ich somit nicht insgesamt 12 Monate Basiselterngeld "voll". Und ist es möglich in einem Monat gar kein Elterngeld zu erhalten, da ich da eine Ausschüttung eines Windparks erhalte? Dies wird ja sonst angerechnet und das Elterngeld etwas gekürzt. Wie erhält man außerdem noch den Mutterschaftszuschuss vom AG, wenn man sich in der Elternzeit vom 1. Kind befindet. Kann man den überhaupt erhalten? Außerdem würde ich wieder eine Ausschüttung bekommen, kurz nachdem der Nachwus geboren wird. Die ersten 2 Lebensmonate sind ja eigentlich immer Basiselterngeld, ist dies auch so, wenn man sich bereits in Elternzeit befindet? Es wäre für mich besser wenn ich dort auch nicht Basiselterngeld bekomme, da die Ausschüttung ja voll angerechnet wird und somit das Basiselterngeld gekürzt werden würde. Das ist alles ziemlich kompliziert :(
Hallo, Sie können sich ab dem ersten Geburtstag das gesamte restliche eltern Geld des ersten Kindes auszahlen lassen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Eine Umwandlung von EG plus in Basis Elterngeld ist möglich nach dem 1. Geburtstag des Kindes. Du bekommst dann in einer Summe alles ausgezahlt. Für das Mutterschaftsgeld musst du aktiv deine aktuelle Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden. Dann gibt es danach das Mutterschaftsgeld vom AG und kk
Ani123
Wie alt ist ihr 1. Kind wenn sie in Mutterschutz gehen? EGplus können sich sich nach dem 1. Geburtstag des Kindes als Einmalzahlung auszahlen lassen. Das macht vor allen auch dann Sinn, wenn sie EG für ein weiteres Kind beziehen, denn in dem Fall würde das EG vom 1. Kind als Gehalt angesehen und das EG für das 2. Kind kürzen. Um das zu verhindern sollten sie das EG vom 1. Kind sich vor Beginn des Mutterschutzes auszahlen lassen. Die EZ vom 1. Kind beenden sie zum Tag vor Mutterschutzbeginn vom 2. Kind und bekommen somit Mutterschaftsgeld in gleicher Höhe (evtl. auch mehr, falls z. B. Tarifvertrag und Erhöhungen statt gefunden haben) wie beim 1. Kind. Mutterschaftsgeld beziehen sie mind. 8. Wochen nach der Geburt (je nachdem wann das Kind zur Welt kommt auch ein paar Tage / Wochen mehr). Daran können sie nichts ändern. Da es quasi wie Gehalt ist sollte es zu keinen Problemen kommen wenn sie in der Zeit die Ausschüttung der Windkrafträder haben. Würden Sie arbeiten würde das beim Gehalt ja auch keine Auswirkungen haben. EG läuft zwar in der Zeit schon parallel, nur beziehen sie es in den ersten Wochen nicht. Erst nach Beendigung des Mutterschutzes beziehen sie EG und so wie sie schreiben ist die Ausschüttung dann bereits durch. Somit kommt es da zu keinem Konflikt.
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