Susu 23
Guten Morgen Fr.Bader ich hoffe Sie können mir weiterhelfen folgende Situation: zurzeit befinde ich mich in Elternzeit meine Tochter ist am 14.12.23 geboren und ich arbeite seit 01.04.23 auf 538 Euro Minijob. Ich könnte meine Eltergeldzeit beenden und wieder ab 01.01.25 vollzeit arbeiten der Arbeitgeber ist auch damit einverstanden somit würde mein elterngeldplus auf Eltergeld Basis umgewandelt. Wäre das zum Nachteil? Und mein nächstes Problem ist das ich vielleicht ich habe noch kein test gemacht aber schon in der 2 SSW bin und weiß nicht was ich machen soll soll ich die Schwangerschaft bis Ende Januar für mich behalten ? Da ich in der Ambulante Pflege tätig bin und ich 40 jahre alt bin würde ich wie in der ersten Schwangerschaft direktes Beschäftigungsverbot bekommen. Mein Ziel ich das ich volles Gehalt bekommen möchte und dementsprechend auch wieder gutes elterngeld. Bin ich verpflichtet meinem Arbeitgeber zu sagen wann genau ich schwanger bin oder kann ich so tun als hätte ich von der Schwangerschaft nix gewusst?
Hallo, ich gehe davon aus, dass da ein Tippfehler vorliegt und sie ab 2024 geringfügig arbeiten. 1. Sie könenn EG Plus in Basis EG umwandeln, müssen dann aber angeben, für welchen Monat. Einkünfte werden dann berücksichtigt. 2. Sie können nicht die EZ vorzeitig beenden, um in ein BV zu gehen. Das ist ein Straftatbestand. Dazu passt auch der letzte Satz. NB
KielSprotte
Du kannst,/darfst die EZ nicht beenden, um in ein BV zu gehen.
Andrea6
Irgendwie können die Daten nicht stimmen. Laut diesen hast du bereits in der Schwangerschaft auf Minijobbasis gearbeitet - wieso jetzt plötzlich Vollzeit? "somit würde mein elterngeldplus auf Eltergeld Basis umgewandelt" -bei Beendigung der Elternzeit und Vollzeitarbeit gibt es kein Elterngeld mehr. In der 2. Schwangerschaftswoche ist keine Schwangerschaft nachweisbar.
Summer80
Um es zusammenzufassen: Aktuell arbeitest du auf Minijobbasis und möchtest ab Januar wieder vollzeit arbeiten. Dein Kind hat also einen Betreuungsplatz ab 1.1., der die Zeiten abdeckt in denen du arbeiten möchtest? Solltest du also nicht schwanger sein, die Schwangerschaft nicht halten oder dein Arbeitgeber MuSchG-konforme Ersatztätigkeiten für dich haben, könntest und wolltest du von heute auf morgen deinen Arbeitsvertrag auch erfüllen? Wenn das alles gegeben ist, könnte es gehen. Anspruch auf Elterngeld hast du dann nicht mehr bzw. wird dein Gehalt darauf angerechnet und du hast Abzüge. Sollte da irgendwas NICHT sauber sein (also du mauschelst da irgendwas mit deinem AG) wäre das Sozialbetrug. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Daher solltest du ganz genau überlegen: wie würdest du entscheiden, wenn du definitiv im Januar nicht schwanger wärst? Wenn die Antwort lautet: Vollzeit arbeiten - dann mach es so. Wenn du nicht arbeiten würdest, solltest du die Finger davon lassen. Die Krankenkasse überprüft solche "günstigen Fügungen" gerne mal genau. Es ist ja schon sehr seltsam, dass man seine Elternzeit kurzfristig frühzeitig beendet um dann direkt in ein BV zu gehen.
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